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22.4308 · Interpellation · 2022-12-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Von 2001 bis 2019 sank der Stromverbrauch pro Kopf um 10,3 Prozent, absolut stieg dieser jedoch aufgrund des Bevölkerungwachstums von 18,6 Prozent um 6,4 Prozent an. Industrie (-5,4%) und Landwirtschaft (-7,3%) sparten Strom, der Verbrauch des Haushalts- (+18,7%), Dienstleistungs- (+9,3%) und des Verkehrssektors (+6,8%) stieg an. Die Haushalte (+ ungefähr 700 000 seit 2001) verbrauchen seit 2014 mehr Strom als die Industrie. Ungefähr 80 Prozent des Bevölkerungwachstums in diesem Zeitraum entstand durch Nettomigration.

Motion 22.3026, welche die Gefährdung der Energiesicherheit aufgrund des Bevölkerungwachstums aufbrachte, wurde am 27. April 2022 abgelehnt. Zitat: "Zur Sicherung der Versorgungssicherheit hat der Bundesrat zahlreiche Massnahmen getroffen. (...) Die Winterproduktion soll insbesondere durch den Zubau von Speicherwasserkraft gestärkt werden." Am 29. Juni 2022, zwei Monate später, forderte Bundesrätin Sommaruga Unternehmen auf, sich auf eine Strommangellage vorzubereiten. Offenbar ist die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet. Verschlimmert wird die Situation durch die Ablehnung eines Stromabkommens durch die EU und der Abhängigkeit von Gasimporten durch Nachbarländer, welche bei Knappheit das Gas zurückhalten können.

Die Stromproduktion wird in Zukunft zeitlich stärker schwanken (Sonne, Wind). Daher sind CO2-freie Stromspeicher notwendig, welche die Überproduktion speichern und eine sichere Stromversorgung insbesondere im Winter sicherstellen. Das Ausbaupotential der gesamten Wasserkraft beträgt 1,43 TWh/a, etwa 2,4 Prozent des jährlichen Gesamtverbrauchs. Davon sind nur ein Teil Speicherkraftwerke. In den letzten Jahren (2002-2020) betrug die durchschnittliche Nettozuwanderung 60 503 Menschen pro Jahr. Dies bedeutet auch 404 GWh/a mehr Strombedarf (bei pro-Kopf Verbrauch 2021). Sämtliche Ausbaukapazität der Wasserkraft ist somit durch die Nettozuwanderung von 3,5 Jahren erschöpft. Bund und Kantone sind verpflichtet, für eine sichere Energieversorgung zu sorgen (Art. 89 Ziff 1).

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

- Wie beurteilt er die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Versorgungssicherheit?

- Wie stellt der Bundesrat genügend CO2-freie Stromspeicher im Winterhalbjahr bei fehlendem Strom- und Gasimport zur Verfügung, unter Annahme einer im gleichen Tempo weiterlaufenden Nettozuwanderung bis 2050 (Referenzzeitraum 2000-2021)?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bevölkerungswachstum und damit zusammenhängend ein Wachstum der Wirtschaft führt zu einem erhöhten Energiebedarf und ist daher bei der Sicherstellung der Versorgung mit Energie zu berücksichtigen. Die Zunahme des Energiebedarfs verläuft jedoch unterproportional zum Bevölkerungswachstum, da der zusätzliche neue Wohnraum bzw. die zusätzlichen neuen Geräte bezüglich Energieeffizienz besser als der Durchschnitt des aktuellen Bestandes sind.

Das Bevölkerungswachstum aufgrund der Zuwanderung wird in den Bevölkerungsszenarien des Bundesamts für Statistik (BFS) abgebildet. Diese Szenarien bilden eine wichtige Einflussgrösse für die Energieperspektiven des Bundesamts für Energie (BFE). Die Szenarien der Energieperspektiven bilden mitunter die Grundlage für die Beurteilung der Versorgungssicherheit und entsprechender Massnahmen. Somit wird das Bevölkerungswachstum bei den Massnahmen zur Sicherung der Energieversorgung stets berücksichtigt. Die Auswirkungen des Wachstums werden in Abhängigkeit von den aktuell im Energiebereich laufenden Gesetzgebungsprozessen und der technischen Entwicklungen im Bereich Effizienz zu gegebener Zeit vertieft.

Mit seiner Botschaft vom 18. Juni 2021 zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter. Der Ständerat hat in der Herbstsession 2022 die Vorlage beraten und in Bezug auf die Versorgungssicherheit wesentliche Eckpunkte bestätigt, die Zubauziele erhöht und die Vorlage mit zusätzlichen Massnahmen ergänzt. Die Winterproduktion soll insbesondere durch den Zubau von Speicherwasserkraft sowie alpiner Photovoltaik gestärkt werden.

2. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch in Zukunft ein Austausch von Energieträgern mit dem Ausland nötig und möglich sein wird. Mit der Dekarbonisierung des Energiesystems aufgrund des Netto-Null-Ziels bis 2050 wird die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas stark reduziert. So zeigen die Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+) im Szenario ZERO Basis, dass sich die Auslandabhängigkeit bezogen auf den gesamten Energiebedarf von heute rund 70 Prozent auf 24 Prozent bis 2050 verringern lässt. Dabei wird ein anhaltendes Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum bis 2050 berücksichtigt (Bevölkerung +18 Prozent, Bruttoinlandsprodukt +36 Prozent von 2020 bis 2050). Die Dekarbonisierung führt jedoch zu einer zunehmenden Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors und so zu einem Anstieg des Strombedarfs, welcher mehrheitlich inländisch gedeckt werden kann.

Der Bundesrat hat auch bereits Massnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu stärken und die Speicher auszubauen (siehe oben). Neben dem Ausbau der Speicher ist es auch wichtig, Effizienzpotenziale besser auszuschöpfen. Der Bundesrat will dies mit verschiedenen Massnahmen angehen. Dazu gehören unter anderem die Erhöhung der Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen (Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit vom 30. September 2022; BBI 2022 2403) oder Auflagen für die Beleuchtung von Zweckbauten. Ziele und Massnahmen zum Effizienzpotenzial werden derzeit vom Parlament auch im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien beraten.

Für die Integration der erneuerbaren Energien im Stromsystem vor allem auch im Winter gilt es zusätzlich die Flexibilitätspotenziale sowohl auf der Angebotsseite (z. B. Speicherwasserkraft) als auch auf der Nachfrageseite (Pumpspeicher, Elektromobilität, etc.) auszunutzen.

Antwort des Bundesrates.