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22.4309 · Interpellation · 2022-12-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Artikel 89 Ziffer 1 der Verfassung sorgen Bund und Kantone "für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung". In den Energieperspektiven 2050+ wird unter Annahmen dargelegt, wie bei einer erwarteten durchschnittlichen Stromproduktion und Energieverbrauch die Versorgung sichergestellt ist.

Verschiedene Annahmen hinter den Energieperspektiven 2050+ wirken nach heutigem Wissensstand unrealistisch, wie beispielweise:

- Günstiger, unbeschränkter Strom- und Gasimport im Winterhalbjahr, z.B. 2035 4(!) TWh Import aus Gaskraftwerken in Italien (Herkunft Gas: Russland, Kongo, Angola). Italien ist der grösste Stromimporteur Europas.

- Bevölkerungswachstum wurde im Vergleich zu der EP2035 um 38,9 Prozent korrigiert. Angeblich sollen Effizienzmassnahmen diesen Mehrverbrauch beheben. Empirisch stieg der Strombedarf jedoch, trotz pro-Kopf Reduktion.

- Stagnierender Stromverbrauch der Privathaushalte ab 2019. Real stieg dieser Bedarf seit 1990 jedoch kontinuerlich an, und bereits das Jahr 2020 und 2021 zeigte einen Anstieg des Stromverbrauchs der Haushalte (Prognosen sind also falsch).

- Geothermische Stromerzeugung von bis zu 2 TWh/Jahr bis 2050, obwohl das BFE auf Anfrage keine konkreten Standorte für solche Kraftwerke liefern kann.

Diese Auflistung ist nicht abschliessend.

Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

- Auf welcher Basis beruht die Energiestrategie 2050 (z.B. Energieperspektiven 2050(+), Referenzszenario "Netto Null")?

- Welche relevanten Annahmen hinter der Energiestrategie 2050 müssen nach aktuellem Wissensstand revidiert werden, welche haben Bestand?

- Welche Änderungen sind bei den zu revidierenden Annahmen vorzunehmen (Auflistung der alten Annahmen, daneben die neuen überarbeiteten Annahmen)?

- Wie werden die grossen Unsicherheiten über den künftigen Energie- und insbesondere Strombedarf in den Annahmen berücksichtigt?

- Wie wird die Kostenunsicherheit im künftigen Energiesystem, namentlich bei neuen Speichertechnologien, AKW, Solar- und Windkraft berücksichtigt?

- Sind 40 Schweizer Franken/Jahr Mehrkosten pro Haushalt für Strom immer noch realistisch, um das erste Massnahmenpaket umzusetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Energieperspektiven des Bundesamts für Energie (BFE) bilden eine wichtige quantitative Grundlage für die Energie- und Klimapolitik des Bundes und somit auch für die Energiestrategie 2050 (ES 2050). Dabei steht die mittel- und langfristige Entwicklung im Fokus. Die Szenarien der Energieperspektiven sind jedoch keine Prognosen und für die Beurteilung der kurzfristigen Entwicklungen nur bedingt aussagekräftig. Sie zeigen, unter welchen Annahmen sich das Energiesystem wie entwickeln wird (Wenn-Dann-Analysen). Um die Breite an möglichen Entwicklungen abzudecken, wird mit unterschiedlichen Szenarien gearbeitet.

Ergänzend zu den Energieperspektiven werden regelmässig systemische Analysen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stromversorgungssicherheit erstellt. Hier werden insbesondere auch ungünstige Wetterkonditionen sowie verschiedene nationale und internationale Entwicklungen bezüglich Stromproduktion, -verbrauch und -austausch berücksichtigt und das Stromversorgungssystem damit verschiedenen Stresstests unterzogen.

1. Mit der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket vom 4. September 2013 (BBl 2013.7561) hat der Bundesrat die ES 2050 lanciert. Eine wichtige quantitative Grundlage dafür bildete das Szenario "Politische Massnahmen Bundesrat" der Energieperspektiven 2050 von 2012. Die ES 2050 wird durch ein Monitoring laufend überprüft (Energiegesetz vom 30. September 2016, Artikel 55; SR 730.0) und weiterentwickelt. So hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet (BBl 2021 1666). Hier bildet das Szenario ZERO Basis der Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+) von 2020 eine wichtige Grundlage.

2. und 3. Bei jeder Neuauflage der Energieperspektiven werden die jeweils aktuellsten Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Verkehrsszenarien des Bundes sowie die aktuellsten Entwicklungen der technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einflussfaktoren berücksichtigt. Seit der Publikation der EP 2050+ haben sich einige Einflussfaktoren und Einschätzungen verändert. So entwickelt sich die Elektromobilität dynamischer als in den Szenarien der EP 2050+ angenommen, was zu einem schnelleren Anstieg des Strombedarfs führen wird. Andererseits erfolgt auch der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt. Weiter hat der Ständerat in der Herbstsession 2022 beschlossen, die Ausbau-Zielwerte im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien deutlich nach oben anzupassen. Zudem beeinflussen die jüngsten Entwicklungen wie der Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (womit auch ein Stromabkommen bis auf Weiteres nicht zustande kommt), die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg die heutige Sicht auf die Energiezukunft. So ergeben sich durch die internationalen Entwicklungen grosse Herausforderungen auch für die Energieversorgung der Schweiz.

Die Entwicklungen der letzten Monate bestätigen die ES 2050 und das Netto-Null Ziel des Bundesrates. Die Schweiz muss unabhängiger werden von fossilen Energien, welche die Schweiz zu 100 Prozent importiert. Dafür baut sie die stark wachsenden erneuerbaren Energien weiter aus. Dadurch wird die Schweiz unabhängiger vom Ausland und stärkt ihre Versorgungssicherheit.

4. Um die Breite an möglichen Entwicklungen bei den Energieperspektiven abzudecken, wird mit unterschiedlichen Szenarien gearbeitet. So wurden bei den EP 2050+ beispielsweise vier Szenarien mit unterschiedlichen technologischen Schwerpunkten untersucht. Die Szenarien unterscheiden sich unter anderem durch den Grad der Elektrifizierung und es resultiert somit jeweils ein unterschiedlicher Strombedarf. Unsicherheiten in den grundlegenden Annahmen bezüglich Bevölkerung- und Wirtschaftsentwicklung wurden mit einer Sensitivitätsanalyse abgedeckt, welche einen sieben Prozent höheren Bevölkerungsstand und ein zwölf Prozent höheres Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2050 als in der Basisvariante annimmt.

5. Für die Kosten der verschiedenen Technologien wurde bei den EP 2050+ auf breit abgestützte Analysen des Paul Scherrer Instituts (PSI) zurückgegriffen. Generell wurden konservative Kostenannahmen getroffen, d. h. Kosten der oberen Bandbreite verwendet. Unsicherheiten bezüglich internationaler Energiepreise wurden bei der Berechnung der direkten volkswirtschaftlichen Kosten mit Sensitivitätsanalysen berücksichtigt.

6. Die vom Bundesrat im Vorfeld der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 zum neuen Energiegesetz kommunizierten 40 Franken bezogen sich auf die Mehrkosten, welche das neue Gesetz für die Konsumentinnen und Konsumenten unmittelbar zur Folge hatte: Die Erhöhung des Netzzuschlags von 1,5 auf 2,3 Rp./kWh. Der Bundesrat hat diesen Betrag nicht als Gesamtkosten des ersten Massnahmenpakets der ES 2050 kommuniziert.

Antwort des Bundesrates.