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22.4403 · Interpellation · 2022-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Laut einem Bericht der Luzerner Zeitung vom 15. November 2022 müssen sich die Schweizer Impfopfer im Ausland Hilfe holen (Marburg / DE) weil sie in der Schweiz keinen Support erhalten und nicht ausreichend für adäquate medizinische Behandlungen beraten werden.

Diese Menschen leiden nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff sehr und kämpfen um ihre Glaubwürdigkeit, denn sie werden oft nicht ernstgenommen.

1. Wie ist die Meinung des Bundesrates zu dieser Tatsache?

2. Ist anzunehmen, dass der Bundesrat nächstens vorhat, eine ähnliche Anlaufstelle für Impfopfer zu errichten, wie es am Universitätsspital in Marburg der Fall ist? Wenn Nein, warum?

3. Die Menschen, welche der Empfehlung des Bundesrates gefolgt sind und sich gegen Covid-19 impfen liessen, fühlen sich vom Staat im Stich gelassen. Was ist die Meinung des Bundesrates dazu?

4. Wie arbeitet der Bundesrat mit dem Verein "Post-Vakzin-Syndrom Schweiz" zusammen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat misst der Frage der unerwünschten Wirkungen bei allen Impfungen grosse Bedeutung bei. Die Impfempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) sind immer das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen Risiken und Nutzen einer Impfung. Swissmedic hat zudem den Auftrag, alle eingehenden Meldungen über unerwünschte Wirkungen zu sammeln und zu analysieren. Durch diese Analysen lassen sich die Informationen zum Impfstoff und damit die Impfempfehlungen bei Bedarf an neue Erkenntnisse anpassen.

Schwerwiegende und länger anhaltende unerwünschte Wirkungen nach einer Covid-19-Impfung sind sehr selten. Es handelt sich dabei um Personen mit einer schweren Symptomatik, deren Auftreten zeitlich mit der Verabreichung eines Covid-19-Impfstoffs zusammenfällt. Der kausale Zusammenhang zwischen der Impfung und der Symptomatik muss von Fall zu Fall durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin abgeklärt werden.

2. und 3. Die Schweiz verfügt über ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem, das in der Lage ist, Patientinnen und Patienten mit einer Symptomatik zu behandeln, bei der ein Verdacht auf einen Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung besteht. Manche Symptome erfordern eine Behandlung durch verschiedene medizinische Fachrichtungen, was das Schweizer Gesundheitssystem gewährleisten kann.

Die Ärzteschaft ist über die bekannten unerwünschten Wirkungen der Covid-19-Impfstoffe informiert, Swissmedic stellt den Gesundheitsfachpersonen regelmässig die neuesten Erkenntnisse dazu zur Verfügung.

Ausserdem liegt die Kompetenz zur Einrichtung einer spezialisierten Anlaufstelle bei den Spitälern selbst und nicht beim Bundesrat, der dafür keine Rechtsgrundlage hat.

Wenn Schäden infolge einer empfohlenen Impfung nicht gedeckt sind, können die Betroffenen beim Bund ein Gesuch um finanzielle Entschädigung und Genugtuung stellen. Dieses Verfahren ist im Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz; SR 818.101) geregelt. Alle Informationen dazu sowie das Gesuchsformular für die Entschädigung bei Impffolgen sind auf der Webseite des BAG zu finden.

4. Der Bund steht im Zusammenhang mit Covid-19 in regelmässigem Kontakt mit Patientenorganisationen. Er begrüsst deren Bestrebungen, die Aufmerksamkeit der Behörden auf neue Probleme zu lenken und das Schicksal von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden oder länger anhaltenden unerwünschten Nebenwirkungen zu verbessern.

Antwort des Bundesrates.