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22.445 · Parlamentarische Initiative · 2022-06-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die gesetzlichen Grundlagen sind so zu ändern, dass der Mutterschaftsurlaub von Frauen bei einer Mehrlingsschwangerschaft verlängert wird, um der grösseren Belastung Rechnung zu tragen, dies entsprechend den Empfehlungen der ILO. Eine Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs ist ebenfalls vorzusehen.

Begründung

Die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften ist in den letzten Jahren stark gestiegen; in den vergangenen dreissig Jahren hat sie sich gar verdoppelt. Zwillingsschwangerschaften führen oft zu Komplikationen, insbesondere im Zusammenhang mit der fast immer vorzeitigen Geburt. Diese Komplikationen können Folgen bis ins Erwachsenenalter haben.

Das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den Mutterschutz, das im Jahr 2000 abgeschlossen und im Jahr 2014 von der Schweiz ratifiziert worden ist, sieht einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen vor. Im gleichen Jahr hat die Allgemeine Konferenz der ILO zusätzliche Empfehlungen verabschiedet, die insbesondere Folgendes festhalten:

(1) Die Mitglieder sollen sich bemühen, die in Artikel 4 des Übereinkommens festgelegte Dauer auf mindestens 18 Wochen zu verlängern.

(2) Bei Mehrlingsgeburten soll eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs vorgesehen werden.

(3) Nach Möglichkeit sollen Massnahmen getroffen werden, damit die Frauen frei wählen können, wann sie den nichtobligatorischen Teil des Mutterschaftsurlaubs beziehen wollen, vor oder nach der Niederkunft.

Bis heute wendet die Schweiz bloss den im ILO-Übereinkommen vorgesehenen minimalen Mutterschaftsurlaub an, jedoch keine der zusätzlichen Empfehlungen. Dabei gehören die Gesundheit von Mutter und Kind sowie die Gleichbehandlung zu den fundamentalen Grundsätzen, die die Schweiz hochhält.

Der Nachteil, den Frauen bei Mehrlingsschwangerschaften erleiden, soll nun beseitigt werden. Das Gesetz garantiert ihnen heute nur 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, obwohl diese Schwangerschaften und Geburten oft vergleichsweise schwieriger sind, ganz zu schweigen von der grösseren Arbeit nach der Geburt.

Da die Betreuung der Neugeborenen selbstverständlich Sache beider Elternteile ist, soll auch eine Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs vorgesehen werden.

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