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22.4487 · Motion · 2022-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zum Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag zu unterbreiten, und zwar im Einklang mit den europäischen Ländern, die bereits ausgestiegen sind oder daran sind auszusteigen.

Begründung

Der Bundesrat hat am 9. November 2022 verkündet, er habe den modernisierten Energiecharta-Vertrag genehmigt und werde ihn dem Parlament zur Genehmigung vorlegen. Gleichzeitig hat er gesagt, er wolle eine Auslegeordnung zu diesem Vertrag machen, um über Verbleib oder Ausstieg der Schweiz neu zu entscheiden.

In seiner Antwort auf die Motion 21.3151 versicherte der Bundesrat, durch die von ihm im Zusammenhang mit dem Energiecharta-Vertrag verfolgten Ziele würden die internationalen Entwicklungen berücksichtigt. In den vergangenen Wochen haben die meisten europäischen Nachbarländer auf die eine oder andere Weise ihren Ausstieg aus diesem Vertrag oder ihre Ausstiegsabsicht öffentlich angekündigt (Spanien, Niederlande, Frankreich, Slowenien, Deutschland, Polen). Der Vertrag hat demnach in Europa keine Zukunft. Es besteht die Gefahr, dass die Schweiz auf internationaler Ebene isoliert wird und einen Weg fortsetzt, der mit den Verpflichtungen der Schweiz im Klimabereich nicht vereinbar ist. Deshalb sind zwingend in Abstimmung mit den Nachbarländern die Vorkehrungen zu treffen, um aus dem Energiecharta-Vertrag auszusteigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der modernisierte Energiechartavertrag (ECT) hätte an der Charta-Konferenz vom 22. November 2022 einstimmig von den Vertragsparteien genehmigt werden sollen. Dies ist nicht geschehen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten (exkl. Italien, das 2016 ausgetreten ist), die über 26 von 50 Stimmen bei der Charta-Konferenz verfügen, konnten sich nicht auf eine Position einigen und erwirkten die Streichung des Geschäfts von der Tagesordnung. Drei Staaten (Deutschland, Frankreich, Polen) haben ihren Rücktritt bereits beim Depositarstaat notifiziert. Die Niederlande und Spanien haben ihre Absicht kundgetan, den ECT unilateral zu kündigen, wollen aber vorerst noch auf einen EU-weit koordinierten Rücktritt hinwirken. Luxemburg und Slowenien haben ebenfalls ihren Rücktritt angekündigt, Österreich prüft einen Rücktritt. Austretende Vertragsparteien bleiben noch während 20 Jahren an die Vorgaben des ECT gebunden.

Zurzeit ist nicht absehbar, wann und ob der modernisierte ECT genehmigt werden kann. Bis dahin bleibt der bestehende ECT gültig.

Der Bundesrat analysiert nun die neue Ausgangslage sowie die Handlungsoptionen der Schweiz (inkl. den Verbleib oder Rücktritt beim bestehenden oder modernisierten ECT). Um den laufenden Arbeiten nicht vorzugreifen, beantragt der Bundesrat die Motion abzulehnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.