22.4521 · Motion · 2022-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Netto-Null-Strategie für die durch Schweizer Unternehmen kontrollierte Frachtschifffahrt auszuarbeiten und dabei aufzuzeigen, wie die internationale Schifffahrt klimaneutral werden kann.
Begründung
Die internationale Seeschifffahrt verursacht zwei bis drei Prozent der globalen Treibhausgasemissionen. Mehr als 90 Prozent aller Waren werden auf dem Meer transportiert. Die Schweiz spielt dabei als Drehscheibe und als bedeutender Standort für international tätige Reedereien eine wichtige Rolle. Zwar hat die Schweiz nur wenige Schiffe, die unter ihrer Flagge fahren, doch zahlreiche Reederei-Unternehmen sind in der Schweiz domiziliert. 900 Schiffe werden aktuell von der Schweiz aus operiert. Gemäss dem Bundesrat ist die Schweiz die viert grösste Schifffahrtsnation in Europa, offiziell sind wir Weltnummer neun. Werden auch die Rohstoffhändler dazugezählt, die eigene Reedereien halten, ist die Schweiz mit 2000 bis 2600 Schiffen sogar die Nummer zwei weltweit. Dies macht deutlich: als wichtiger Schifffahrtsstandort muss die Schweiz Verantwortung übernehmen, damit es gelingt, die Treibhausgasemissionen in der globalen Schifffahrt so massiv zu senken, wie es notwendig ist, damit die internationalen Klimaziele erreicht werden können. Auch der Umweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) sieht Handlungsbedarf und hat sich auf Effizienzregeln geeinigt. So werden ab 2023 Schiffe in Effizienzklassen eingeteilt, und es wurde ein Reduktionsziel formuliert. Verbindliche Massnahmen zur Reduktion der Emissionen fehlen aber.
Aus diesem Grund soll der Bundesrat als Zusatzbericht zur maritimen Strategie eine Netto-Null-Strategie für Schiffe, die in der Schweiz domizilierten Reedereien gehören oder von ihnen gechartert sind, ausarbeiten. Dabei soll die ganze Flotte der in der Schweiz domizilierten Reedereien ins Auge gefasst werden. Ebenso wie der grenzüberschreitende Flugverkehr werden die Emissionen der Schifffahrtsindustrie keinem Verursacherstaat zugeschrieben und die einzelnen Staaten drücken sich um die Verantwortung. Als grosse Profiteurin soll die Schweiz daher mit gutem Beispiel vorangehen und dabei auch die Chance nutzen, als Vorreiterin für die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu fungieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Ab 2024 erfolgt der Einbezug der Schifffahrt ins Emissionshandelssystem (EHS) der EU. Dabei werden alle Fahrten zwischen den Häfen der EU sowie von und zu Häfen von Drittstaaten erfasst, sofern sie mit Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 5000 erfolgen. In den Schweizer Rheinhäfen legen nur kleinere Schiffe an. Somit sind die Schweizer Rheinhäfen nicht Teil des Geltungsbereichs des EHS der EU.
Die in der Schweiz ansässigen Schifffahrtsunternehmen nehmen jedoch am EHS der EU teil und müssen ab nächstem Jahr für die ausgestossenen Treibhausgasemissionen Emissionsrechte abgeben. Ausgewiesen werden bei Fahrten zwischen EU-Häfen die vollständigen Emissionen und, wenn die Schiffe zwischen einem Hafen der EU und einem Drittstaat verkehren, die Hälfte der Emissionen. Vorgesehen ist, dass 2024 für 40 Prozent der ausgewiesenen Treibhausgasemissionen Emissionsrechte abgegeben werden müssen, im Jahr 2025 für 70 Prozent und ab 2026 für 100 Prozent. Die Emissionsrechte müssen vollumfänglich auf dem Markt erworben werden, denn es erfolgt keine kostenlose Zuteilung. Die administrative Verwaltung des EHS erfolgt für die im Inland ansässigen Schifffahrtsunternehmen nicht durch die Schweiz, sondern durch denjenigen Mitgliedstaat der EU, in dem die meisten Hafenanläufe des jeweiligen Schifffahrtsunternehmens zu verzeichnen sind.
Die der Schweiz anrechenbaren Emissionen von Treibstoffen aus der Schifffahrt (von in der Schweiz getankten Treibstoffen) werden im Netto-Null-Ziel der Schweiz berücksichtigt. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass im Bereich der internationalen Schifffahrt vor allem harmonisierte internationale Regulierungen zielführend sind. Deshalb unterstützt er, neben dem Einbezug der Schifffahrt ins EHS, die koordinierten Massnahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) betreffend Treibhausgasreduktion der Seeschifffahrt. Im Rahmen des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) fordert die Schweiz eine konsequente Umsetzung der IMO-Treibhausgas-Strategie von 2018 durch die Anpassung der Vorgaben betreffend Treibhausgasemissionen durch Seeschiffe. Die anstehende Revision der IMO-Treibhausgas-Strategie soll sicherstellen, dass die Ziele des Pariser Übereinkommens auch im Bereich der internationalen Seeschifffahrt erreicht werden können. Dies setzt voraus, dass die Klimabilanz der Schifffahrt langfristig ausgeglichen werden muss (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Ip. 21.4669 Sommaruga).
Eine nur auf die Schweiz fokussierte Netto-Null-Strategie für die durch Schweizer Unternehmen kontrollierte Frachtschifffahrt wäre nach Ansicht des Bundesrates nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.