22.4532 · Postulat · 2022-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es möglich ist, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (insb. die Art. 19 und 20) zu ergänzen, um mehr Mittel für die Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten und die Gesundheitsförderung bereitzustellen.
Es wird immer mehr Geld für das Gesundheitswesen ausgegeben; über die - zweifellos unverzichtbaren - Akteure fliessen davon aber nur 10-15 Prozent in die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung. Wenn mehr in die Optimierung der Lebensgewohnheiten und -bedingungen der Bevölkerung investiert würde, könnte nicht nur erheblich gespart werden, sondern auch das Leiden vieler Menschen liesse sich verringern. Die nichtübertragbaren Krankheiten verursachen 80 Prozent der Gesundheitskosten (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Krebs, Diabetes, muskuloskelettale Erkrankungen).
Von 2015 bis 2017 hat die Schweiz bei der Umsetzung der von der WHO empfohlenen Strategien im Bereich der nichtübertragbaren Krankheiten Fortschritte erzielt, doch ist noch viel Potenzial vorhanden. Die Strategie des Bundes zur Bekämpfung dieser Krankheiten ist interessant, aber eine wirksame Umsetzung erfordert mehr Ressourcen.
Es ist auch notwendig, die Umsetzung mit anderen öffentlichen Strategien abzustimmen, um die Chancen gerechter zu verteilen und um den politischen Willen zu stärken, bereichsübergreifend strukturelle Massnahmen zu treffen.
Die Ressourcen müssen auch erhöht werden, um interkantonale Projekte zu begleiten, insbesondere in den Bereichen Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit.
Die durch Covid-19 bedingte Gesundheitskrise hat den Zusammenhang zwischen übertragbaren und nichtübertragbaren Krankheiten aufgezeigt: Mehr als 80 Prozent der hospitalisierten Personen litten auch an Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder anderen Krankheiten. Gesundheitsförderung und Prävention können dazu beitragen, diese Krankheiten zu verhindern. Letztlich ist die durch die Pandemie verursachte Rezession auch eine Herausforderung, wenn es darum geht, die Spaltung der Gesellschaft zu vermeiden. Darüber hinaus müssen die Strategien zur Bekämpfung der globalen Erwärmung die gesundheitlichen Risiken von Asthma, Allergien, Innenraumluftverschmutzung usw. berücksichtigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Nichtübertragbare Krankheiten (NCD) bilden die häufigste Todesursache in der Schweizer Bevölkerung und verursachen hohe Kosten. Investitionen in die Prävention und Gesundheitsförderung sind daher von zentraler Bedeutung und tragen langfristig zur Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten und zur Reduzierung der durch die Krankheiten verursachten Belastung für die Betroffenen bei.
Der Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung wurde bereits in den Jahren 2017 und 2018 sukzessive angehoben. Dabei hat sich das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verpflichtet, während der Laufzeit der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) keine weiteren Erhöhungsanträge anzunehmen. Artikel 1 der Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung (SR 832.108) sieht daher vor, dass dieser Beitrag bis mindestens Ende 2024 nicht mehr erhöht wird. Die Ergebnisse der derzeit laufenden Evaluation der NCD-Strategie müssen abgewartet werden, bevor über allfällige strategische Anpassungen, wie zum Beispiel weitere Erhöhungen des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung, entschieden werden kann. Die Evaluation wird Informationen liefern zur Optimierung der Wirksamkeit der Massnahmen und des Einsatzes der Ressourcen. Diese Evaluation soll im Sommer 2024 publiziert werden.
Im gleichen Sinne hat der Bundesrat, wie in seiner Stellungnahme zu den Interpellationen Wettstein 22.3661 "Verhinderung von Krankheiten. Wie machen dies andere Länder?" und Lohr 22.3605 "Kantonale Gesundheitsgesetze als gute Beispiele" ausgeführt, das EDI beauftragt zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage für die substanz- und suchtübergreifende Prävention geschaffen werden solle. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die Rahmenbedingungen verbessert werden können, um eine optimale Nutzung der für die Suchtprävention verfügbaren Ressourcen zu fördern. Die Prävention von NCD wird in die Analyse einbezogen, wenn Synergien bestehen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.