22.4547 · Motion · 2022-12-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Asylnotstand auszurufen und eine zahlenmässige Obergrenze für die Annahme von Asylgesuchen festzulegen, die dem Mittel der Jahre 2020 und 2021 entspricht.
Begründung
Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) sind im September 2022 innert einem Monat so viele Gesuche gestellt worden wie seit der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015/20216 nicht mehr. 2681 Asylgesuche wurden registriert, 31 Prozent mehr als im Vormonat. Für 2022 rechnet das SEM mit insgesamt 22 000 Asylgesuchen, 7000 mehr als im Jahr zuvor. Seit Monaten greift die Grenzwacht in der Ostschweiz in grosser Zahl primär junge Männer aus Afghanistan, Tunesien, Indien, Syrien, Marokko, Pakistan und Burundi
Auf, die illegal in die Schweiz einreisen. Die meisten unter ihnen haben bereits in Österreich ein Asylgesuch gestellt. Der Bund verlangt von den Kantonen, dass sie mit der Unterbringung von bis zu 1000 Asylsuchenden pro Woche rechnen müssen, und zwar bevor deren Asylgesuche abgeschlossen sind. Diese Forderung kommt einer Aufhebung der Asylgesetzrevision von 2019 gleich die mit der Einrichtung von Bundesasylzentren genau diese Entwicklung hätte vermeiden sollen.
Der Asylbereich ist bereits stark belastet durch die rund 70 000 Personen aus der Ukraine, die vom Schutzstatus S profitieren und er droht ausser Kontrolle zu geraten. Deshalb ist es zwingend, eine Obergrenze für Asylgesuche einzuführen, nicht zuletzt als klares Signal an die Schlepperorganisationen, die von den Migrationsströmen am meisten profitieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist bewusst, dass die aktuelle Situation im Asylbereich zusammen mit der hohen Anzahl an Schutzsuchenden aus der Ukraine eine hohe Belastungsprobe für den Bund, die Kantone und die Gemeinden darstellt. Aufgrund der gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und der verschiedenen Notfallmechanismen konnte die Schweiz diese Situation aber bis anhin gut bewältigen.
Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, sowie die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots sind zentrale Elemente der Schweizer Asylpolitik und werden sowohl vom Völkerrecht als auch vom nationalen Recht garantiert. Diese zwei Prinzipien bedingen, dass einerseits der Zugang zum Schweizer Asylverfahren für alle Personen gewährleistet wird und Personen, die effektiv Schutz vor Verfolgung benötigen, dieser auch gewährt wird. Andererseits muss ein allfälliger Vollzug der Wegweisung im Einzelfall technisch möglich, völkerrechtlich zulässig und zumutbar sein.
Der Bundesrat verfolgt mit seiner Asylpolitik grundsätzlich zwei übergeordnete Ziele: Menschen, die auf Schutz angewiesen sind, sollen diesen Schutz in der Schweiz er-halten; Menschen, die nicht auf diesen Schutz angewiesen sind, sollen die Schweiz rasch wieder verlassen. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden rasch behandelt und abgewiesene Asylsuchende erhalten einen Wegweisungsentscheid.
Der Gesetzgeber und die Schweizer Asylbehörden haben in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen getroffen, um die Verfahren zu beschleunigen und die Rückkehr zu fördern. Die Zahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche ist denn auch deutlich zurückgegangen. Derzeit werden nur rund zwei Prozent aller Asylgesuche in Europa in der Schweiz gestellt. Sowohl Dublin-Überstellungen als auch Wegweisungen in den Heimatstaat werden konsequent vollzogen.
Aus den oben dargelegten Gründen ist es auch bei der aktuell hohen Anzahl Asyl- und Schutzsuchender völker- und verfassungsrechtlich nicht möglich, eine Obergrenze für die Anzahl der Asylgesuche, die in der Schweiz gestellt werden dürfen, einzuführen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.