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22.473 · Parlamentarische Initiative · 2022-09-29

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Gleichstellungsgesetz wird wie folgt geändert:

Artikel 13k Strafbestimmungen (neu)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei welchen ein Jahr nach Feststellen einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung in einer wiederholten Analyse gemäss Artikel 13a wiederum eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung festgestellt wird, werden mit Busse bis zu maximal einem Promille der AHV-pflichtigen Lohnsumme bestraft.

Begründung

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Verfassungsauftrag. Firmen, die bewusst und wiederholt diskriminierende Löhne auszahlen, sollen sanktioniert werden können.

Lohnungleichheit diskriminiert die Betroffenen und prellt sie um ihnen zustehende Lohnbeiträge. Zudem werden auch die Sozialversicherungen geschädigt und dem Staat entgehen Steuereinnahmen.

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