22.7221 · Fragestunde. Frage · 2022-03-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das BGer hat im Urteil 8C_773/2020 festgehalten, dass die aktuelle Rechtslage (Art. 22 Abs. 4 UVV) nicht befriedigt: Werkstudenten seien gegen das Risiko Unfall ungenügend versichert. Schon früher (u.a. 1992, 2002) kritisierte das BGer die bundesrätliche Verordnung und forderte eine Lösung.
1. Ist der Bundesrat bereit, eine genügende Versicherungsdeckung für das Risiko Unfall für Werkstudenten zu implementieren und die Verordnung anzupassen?
2. Bis wann sind welche Schritte zu erwarten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Bei der vom Bundesgericht angesprochenen Problematik handelt es sich - wie auch die Erwägungen des Gerichts deutlich machen - um eine ausserordentlich komplexe Materie, die mehrere Verordnungsbestimmungen betrifft. Auf der einen Seite steht eine erweiterte Durchbrechung des Äquivalenzprinzips (Verhältnis Prämien zu Leistungen) zur Diskussion, auf der anderen Seite gilt es die Schaffung von neuen Ungerechtigkeiten (beispielsweise Privilegierung der Werkstudenten gegenüber Teilzeitangestellten) zu vermeiden. Der Bundesrat ist bereit, Möglichkeiten und Wege einer Verbesserung des Versicherungsschutzes von Werkstudenten zu prüfen.
2. Nähere Angaben zum Zeitpunkt der Implementierung einer Neuregelung lassen sich im Moment nicht machen. Allerdings hat das in der Sache zuständige Bundesamt für Gesundheit bereits mit der Suva und dem Schweizerischen Versicherungsverband Kontakt aufgenommen, um eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen und gemeinsam mit der Unfallversicherungsbranche Lösungsansätze und Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. zu erarbeiten.