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22.7500 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Zusammenhang mit den Sanktionen scheint Unklarheit darüber zu bestehen, ob die Meldepflichten angesichts des Berufsgeheimnisses auch für Anwältinnen und Anwälte gelten. Dies zeigt der Fall der Yacht Amadea, bei dem eine Schweizer Anwältin Personen offenbar dabei geholfen hat, die Sanktionen zu umgehen.

Inwiefern gilt die Meldepflicht nach Artikel 16 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine für Anwältinnen und Anwälte, wenn diese atypische Tätigkeiten ausüben (Beratung, Tätigkeit als Finanzintermediär)?