22.7619 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die ersten 'abgebrannten' Brennelemente werden erst in etwa 30 Jahren im noch zu bauenden Tiefenlager versenkt und zwischenzeitlich weiterhin oberirdisch gelagert.
Wäre der Bundesrat bereit, das Ausfuhrverbot dieser Elemente aufzuheben, falls in den nächsten Jahrzehnten dank neuer Technologien, welche die restlichen etwa 90 Prozent der Energie in den 'abgebrannten' Brennstäben in Strom wandeln können und andere Staaten uns diese Brennstäbe zur weiteren Energiegewinnung abkaufen wollen?
Stellungnahme des Bundesrates
Am 21. Mai 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine Anpassung des Kernenergiegesetzes angenommen, welche unter anderem die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente verbietet. Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie. Sollten in Zukunft neue Technologien im Bereich der Wiederaufarbeitung zur Verfügung stehen, würde der Bundesrat dies in der Berichterstattung über die Entwicklung der Kerntechnologie aufnehmen. Es wäre dann am Parlament, über eine allfällige Aufhebung des Verbots der Wiederaufarbeitung im Kernenergiegesetz zu entscheiden.