22.7634 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Zählen die folgenden Werte laut den neuen Empfehlungen zum Schutzstatus S zum Vermögen von Schutzbedürftigen?
Immobilien (in der Schweiz, der Ukraine oder in Drittstaaten), Aktien und Obligationen (von Unternehmen aus der Schweiz, der Ukraine oder aus anderen Staaten), Bankguthaben (in Griwna, Franken oder in anderen Währungen in der Schweiz, der EU oder in Drittstaaten), Privatfahrzeuge mit Verkehrszulassung in der Ukraine, der Schweiz oder in Drittstaaten)?
Gibt es Ausnahmen?