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22.7694 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

- Wie beurteilt der Bundesrat den neuen Vertrag?

- Wird er dem Referendum unterstellt?

- Wie beurteilt der Bundesrat die Reform hinsichtlich des Investitionsschutzes?

- Welche Änderungen ergeben sich mit der Reform in diesem Punkt?

- Inwiefern stellt die Reform sicher, dass der Klimaschutz nicht länger durch den Investitionsschutz für fossile Energieträger sabotiert wird?

- Welchen Nutzen bringt der revidierte ECT der Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

Der modernisierte Energiechartavertrag soll am 22. November 2022 durch das Entscheidungsgremium des Energiechartavertrags, der Energiecharta-Konferenz, verabschiedet werden. Der Bundesrat hat den Entwurf des Vertrages noch nicht zur Kenntnis genommen. Er wird diesen prüfen und sich vor der Konferenz dazu äussern. Die Frage des Referendums wird auch geprüft. Es kann allerdings festgehalten werden, dass das Verhandlungsresultat dem Schweizer Verhandlungsmandat zur Modernisierung des Energiechartavertrags entspricht, welches der Bundesrat im Oktober 2019 verabschiedet hat.