Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft will die Integration von Ausländerinnen und Ausländern durch Islamunterricht fördern. Ist dem Bundesrat alles recht?
23.1026 · Anfrage · 2023-06-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Auf der Webseite des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg ist Folgendes zu lesen:
"Die wachsende religiöse Diversität in der Schweiz stellt auch Schulen vor neue Anforderungen. Vor diesem Hintergrund haben Expert:innen der Universitäten Freiburg und Luzern schweizweit verschiedene Modelle des Schulunterrichts zu Fragen der Religion untersucht. Ihre Studie zeigt unter anderem, dass sich islamischer Religionsunterricht in Schulräumen integrativ auswirkt, da er die Lebenswelten von Schule und Religion in einen Austausch bringt".
Das SZIG war bereits in mehreren parlamentarischen Vorstössen Thema. Darin wurde die Frage aufgeworfen, ob das, was an der Universität Freiburg gefördert wird, mit dem Konzept einer religionsneutralen Bildung und der dadurch gewährleisteten Äquidistanz und Unparteilichkeit gegenüber den verschiedenen Konfessionen vereinbar ist.
Das besagte Vorhaben zielt darauf ab, islamischen Religionsunterricht zu fördern, um die Integration ausländischer Personen, die dieser Religionsgemeinschaft angehören, zu unterstützen.
Ich frage den Bundesrat:
1. Die Universitäten haben zwar eine gewisse Unabhängigkeit, aber in Anbetracht der beträchtlichen Mittel, welche der Bund an sie zahlt, stellt sich die Frage: Steht der Bundesrat hinter diesem vom SZIG geförderten Vorhaben und unterstützt er es?
2. Findet er es nicht unpassend, eine Religion, die in der Schweiz eine Minderheitenreligion ist, als Integrationsfaktor heranzuziehen, wenn sie tatsächlich zu einer noch stärkeren Ghettoisierung einer Ausländerkategorie beiträgt?
3. Ist er nicht der Meinung, dass diese Vorgehensweise des SZIG bestimmte Ausländerkategorien segregiert, anstatt sie zu integrieren?
4. Ist er der Meinung, dass die Uni Freiburg mit der Unterstützung dieser Projekte die öffentlichen Mittel korrekt und auftragsgerecht einsetzt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Studie «Religiöse Diversität, interreligiöse Perspektiven und islamischer Religionsunterricht in der Schweiz. Bestandsaufnahme und Gestaltungsspielräume» des SZIG wurde vom Bundesamt für Polizei (fedpol) im Rahmen des «Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» vom 4. Dezember 2017 finanziell unterstützt. Darin wird «Religionsunterricht zur Vermittlung von Wissen über die wichtigsten Religionen» als Präventionsmassnahme genannt, woran die Studie des SZIG anknüpft.
Die Ergebnisse dieser Studie wurden an der Sitzung der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) vom 23. April 2023 präsentiert.
2./3. Die Studie zeigt auf, wie Religionsunterricht in den Kantonen entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen auf unterschiedliche Weise umgesetzt wird. Sie weist auch darauf hin, dass die kritische Vermittlung von religiösem Wissen in der Schule einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen Radikalisierung leistet. Schliesslich zeigt die Studie, dass islamischer Religionsunterricht in den Schulen an deren Lehrmethoden und -inhalte angepasst wird und somit ebenfalls einen Beitrag zur Integration leisten kann.
4. Die Mittelverwendung im Rahmen der vorliegenden Studie wurde von fedpol entsprechend der Kriterien und Richtlinien der Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus geprüft und für ordnungsgemäss befunden. Der Bundesrat wird in Umsetzung des Postulats 21.3767 Marchesi Piero «Schweizerisches Zentrum für Islam und Gesellschaft in Freiburg. Stopp der Finanzierung durch öffentliche Gelder» über die Verwendung der Bundesbeiträge nach Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) durch das SZIG und seine Rolle an der Schnittstelle von Wissenschaft, Religion und Gesellschaft Bericht erstatten.