23.302 · Standesinitiative · 2023-02-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Auftragsgemäss und gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung unterbreitet Ihnen der Regierungsrat des Kantons Bern die folgende Standesinitiative:
Änderung des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1):
1. Titel: Allgemeine Grundsätze
Art. 1
(...)
Bst. a.1 (neu)
Erhaltung des Selbstversorgungsgrads der Schweiz mit Schweizer Zucker zumindest auf dem Niveau der vergangenen Jahre;
Bst. a.2 (neu)
Unterstützung von Forschungsprojekten, die die ökologisch und sozial nachhaltige Ausrichtung des Zuckerrübenanbaus fördern.
Begründung
Die Selbstversorgung der Schweiz mit Zucker ist essentiell
In der Schweiz werden jährlich 240 000 Tonnen Zucker produziert. Das entspricht einem Selbstversorgungsgrad von rund 70 Prozent, wie er auch verfassungsmässig (Art. 104a BV) verlangt wird. Zucker ist ein Basis-Nahrungsmittel wie Milch, Mehl oder Salz. Er wird direkt als Süssstoff, z.B. in Kaffee, oder indirekt in Backwaren, Getränken usw. verwendet. Die Schweizer Zucker AG (SZU) verarbeitet als einziges Unternehmen in der Schweiz Zuckerrüben. Dieser Zucker gelangt als Qualitätsprodukt über den Detailhandel direkt zum Konsumenten oder wird durch die Nahrungsmittelindustrie zu hochwertigen Lebensmitteln weiterverarbeitet. Die als Nebenprodukte anfallenden Rübenschnitzel wiederum sind wertvolle Futtermittel für die Landwirtschaft. Als Partnerin der Schweizer Landwirtschaft übernimmt die SZU die angebauten Zuckerrüben. Die gesamte Produktionskette zur Gewinnung von Schweizer Zucker wird in Zukunft noch stärker nach ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet, der Anbau nach den Richtlinien von IP-Suisse und Bio Suisse stark gefördert. Bei der Zuckerproduktion werden der Energieverbrauch und die Immissionen minimiert und alle Nebenprodukte in umweltverträglichen Kreisläufen wiederverwendet. Bei Aufgabe der landeseigenen Zuckerproduktion muss Zucker importiert werden, der rund 30 Prozent weniger nachhaltig produziert wird. Hinzu kommt die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland für ein Grundnahrungsmittel.
Schweizer Zucker ist ökologischer und sozial nachhaltiger
Seit Jahren arbeitet die Zucker AG mit grossem Erfolg an der Erhöhung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit der Schweizerischen Zuckerproduktion. Die Studie "Schweizer Zucker ist überzeugend nachhaltig" zeigt, dass einheimischer Zucker rund 30 Prozent nachhaltiger ist als Zucker aus der EU. Schweizer Zucker wird mehrheitlich mit der Bahn transportiert und mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energie produziert (s. dazu: www.hkw-aarberg.ch/Projekt/Kenndaten). In den Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld wird dieser Teil ab 2021 bzw. 2022 mit Hilfe von Holzheizkraftwerken sogar auf 70 Prozent erhöht werden. Im Gegenzug stammt der Zucker aus dem Ausland (inkl. EU-Zucker) häufig aus Osteuropa oder aus Ländern der Zuckerrohrproduktion, bei denen weder die ökologische noch die soziale Nachhaltigkeit eine Zielsetzung in der Zuckerproduktion darstellen. So ist in diesen Ländern die Verwendung von klimaschädlicher Kohle oder von Schweröl zur Energiegewinnung bei der Zuckerproduktion noch sehr verbreitet. Die Zucker AG führt seit Jahrzehnten eine starke und vertiefte Sozialpartnerschaft mit den schweizerischen Gewerkschaften. Sie bekennt sich dabei zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen und zu einem modernen und fortschrittlichen Gesamtarbeitsvertrag. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei den ausländischen Konkurrenten sind nachweislich schlechter. Der Konkurrenzvorteil des ausländischen Zuckers basiert auch auf den niedrigen Lohnkosten im Ausland.
Wie die Politik die Selbstversorgung der Schweiz mit Zucker garantieren kann
Nach der Marktliberalisierung der EU im Jahr 2017 sanken die Zuckerpreise in der EU deutlich, so auch in der Schweiz. Der Bundesrat ergriff in der Folge temporäre Stützungsmassnahmen, die das Parlament bis 2026 zugesichert hat. Ohne langfristige Unterstützung würde die Zuckerrübenproduktion weiter sinken, und die beiden Zuckerfabriken in Aarberg und in Frauenfeld wären nicht mehr ausgelastet und daher im Bestand gefährdet. Neben dem Verlust von Arbeitsplätzen verlöre die Schweiz vor allem aber auch den Einfluss auf Bestimmungen, wie Zucker produziert werden soll - die Versorgung der Schweiz mit Zucker, wie auch dessen Produktionsart würden vollständig dem Ausland überlassen. Einmal ausgelöst, ist dieser Prozess irreversibel. Dem gilt es entgegenzuwirken, indem weiterhin geeignete Rahmenbedingungen zum Erhalt der Selbstversorgung mit Zucker beschlossen werden. Insbesondere soll die ökologische Ausrichtung gefördert werden. Dazu gehören Forschungsprogramme bezüglich der Entwicklung von gegen Krankheiten resistenten Rübensorten, die Forschung neuartiger, ökologischer Anbauarten und die Entwicklung nachhaltiger Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmethoden. Selbstversorgung, Nachhaltigkeit und Swissness haben ihren Preis und lohnen sich!
Verhandlungen
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 23.01.2026
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die beiden Standesinitiativen 22.322 («Erhaltung des Selbstversorgungsgrads der Schweiz mit Schweizer Zucker») und 23.302 («Den Selbstversorgungsgrad der Schweiz mit Schweizer Zucker erhalten»), denen die WAK beider Räte Folge gegeben hatten, abzuschreiben. Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene Ersatzmassnahmen für die befristeten Stützungsmassnahmen beim Zucker verabschiedet, zudem unterstützt der Bund zahlreiche Forschungsprojekte im Bereich Ressourcennutzung, Sortenprüfung, Züchtung usw. Vor diesem Hintergrund erachtet die Kommission es als nicht nötig, zusätzlich noch gesetzgeberisch tätig zu werden.
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 14.04.2026
Für die WAK-N ist ebenso unbestritten wie für den Ständerat (vgl. Amtliches Bulletin vom 17. März 2026), dass die Forderungen der beiden Initiativen der Kantone Thurgau (22.322) und Bern (23.302) grundsätzlich erfüllt sind; sie sollen deshalb abgeschrieben werden.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch