Lexipedia

23.3029 · Interpellation · 2023-02-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Verkehrssicherheit auf Strassen ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Zur Erreichung dieses Ziels wird häufig die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit in Betracht gezogen. Die Hürden zur Einführung von Tempo 30 innerorts werden laufend abgebaut. Mit der Änderung der Signalisationsverordnung (SSV), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrtat den Begriff der "verkehrsorientierten Strasse" eingeführt. Somit kann Tempo 30 auch ohne Gutachten verfügt werden.

Zu dieser Vorgehensweise stellen sich folgende Fragen:

1. Wird durch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Strassen von Tempo 50 auf Tempo 30 die Verkehrssicherheit tatsächlich signifikant erhöht?

2. Gibt es eine nationale Statistik zu Unfällen auf Strassen mit Tempo 30 und in Tempo-30-Zonen?

3. Gibt es vergleichbare, nationale Statistiken zu Unfällen auf Strassen mit Tempo 50?

4. In Artikel 1 Absatz 9 der SSV ist festgehalten: "Verkehrsorientierte Strassen sind alle Strassen innerorts, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte bestimmt sind". Was ist eine "primäre Ausrichtung auf die Anforderungen des Motorfahrzugverkehrs" und wie werden "sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte" im Detail definiert?

5. Welche weiteren Massnahmen setzt der Bundesrat um, damit die Verkehrssicherheit aller Strassenverkehrsteilnehmer erhöht werden kann, ohne die Höchstgeschwindigkeit herabsetzen zu müssen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ja. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU untersucht mit ihrer Datenbank "Massnahmenevaluation Strasseninfrastruktur" MEVASI die Wirksamkeit von umgesetzten Verbesserungen in der Strasseninfrastruktur. Die Einführung von Tempo 30 reduzierte die Zahl der schweren Unfälle im Vergleich zum Vorher-Zustand mit Tempo 50 im Schnitt um 38 Prozent (Medienmitteilung BFU vom 21. März 2023: Deutlich weniger schwere Unfälle; https://www.bfu.ch/de/die-bfu/medien/deutlich-weniger-schwere-verkehrsunfaelle).

2./3. In der Schweiz werden alle polizeilich registrierten Unfälle im Informationssystem Strassenverkehrsunfälle ISU des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) erfasst. In den letzten 10 Jahren wurden innerorts insgesamt rund 300'000 Unfälle mit Beteiligung motorisierter Verkehrsteilnehmender erfasst, davon rund ein Drittel mit Personenschäden. Die Daten zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung bei höherer Geschwindigkeit steigt: So liegt die Wahrscheinlichkeit, bei einem Unfall innerorts auf einer Strasse mit signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verletzt oder getötet zu werden, bei rund 22 Prozent. Diese Wahrscheinlichkeit liegt auf Strassen mit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h bei rund 36 Prozent. Dies ist physikalischen Gesetzen geschuldet. Je geringer die Geschwindigkeit, umso geringer ist die Energie, die bei einem Aufprall wirkt. Die Folgen, sofern es aufgrund des kürzeren Bremswegs überhaupt zu einer Kollision kommt, sind weniger gravierend.

4. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Schilliger (22.4513; Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen) dargelegt hat, stammt der Begriff der "verkehrsorientierten Strasse" aus dem Bau- und Planungsrecht und ist auch in den Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) festgelegt. "Verkehrsorientierte Strassen" richten sich in erster Linie auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs aus, indem sie eine Durchleitungs- und Verbindungsfunktion haben. Transporte sind leistungsfähig, wirtschaftlich und zugleich sicher, wenn Personen und Güter innerhalb von Ortschaften auch mit grösseren Fahrzeugen rasch befördert werden können, ohne dass die übrigen Verkehrsteilnehmenden gefährdet werden. Strassen, die diesem Zweck dienen, werden in der Regel vortrittsberechtigt ausgestaltet. Wo nötig wird der Rad- und Fussgängerverkehr getrennt vom übrigen Verkehr geführt.

5. Dem Bundesrat ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen. Die geltenden Rechtsvorschriften werden laufend überprüft und wenn angezeigt angepasst. Per 1. April 2022 hat der Bundesrat für E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker die Pflicht eingeführt, auch am Tag mit Licht zu fahren. Schnelle E-Bikes müssen ab 1. April 2024 mit einem Tacho ausgerüstet sein.

Antwort des Bundesrates.