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23.3102 · Interpellation · 2023-03-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen des Bologna-Prozesses hat sich die Schweiz mehrfach verpflichtet, aktiv an der Schaffung des Europäischen Hochschulraums mitzuwirken. Als zentrales Instrument wurde die Mobilität der Studierenden ausgemacht; sie wird mit einem nationalen Mobilitätsprogramm (Swiss-European Mobility Programme, SEMP) gefördert. Trotz diesen Bemühungen zeigt die jüngste Studie von Movetia, dass das Ziel einer Mobilitätsquote von 20 Prozent von den meisten Hochschulen nicht erreicht wird.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

- Warum erreichen die Schweizer Hochschulen das Ziel einer Mobilitätsquote von 20 Prozent nicht?

- Welche Wege gibt es für die Hochschulen, um dieses Ziel zu erreichen?

- Warum werden die verschiedenen Instrumente von Erasmus+ auf nationaler Ebene nicht stärker gefördert, nach dem Vorbild des SEMP?

- Welche kurzfristigen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Anbindung der Schweizer Hochschulen an den Europäischen Hochschulraum sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bereich Mobilität wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses mit einem quantitativen Ziel von 20 Prozent bis 2020 versehen. Die Studie von Movetia (www.movetia.ch > News & Events > Grosse Unterschiede bei Mobilitätschancen für Studierende Schweizer Hochschulen) zeigt auf, dass dieses Ziel nur von jeder neunten Hochschule in der Schweiz erreicht wird. Zudem variiert die Quote stark zwischen den Hochschulen. Betrachtet man die Mobilität jedoch in einem breiteren Sinne als im Bologna-Prozess (Mindestdauer von 3 Monaten und/oder 15 ECTS), so nähert sich die Schweizer Quote den 20 Prozent an. Dies geht aus der Publikation "Mobilität von Studierenden der Schweizer Hochschulen 2013-2016" des Bundesamts für Statistik hervor, wonach sich die Auslandsmobilitätsquote der Absolventenkohorten 2012, 2014 und 2016 zwischen 20 Prozent und 21 Prozent bewegte. Mit der Einführung der gestuften Studiengänge hat das Bologna-Modell auch die vertikale Mobilität beim Übertritt von der Bachelor- auf die Masterstufe zwischen Hochschulen, Studienrichtungen oder Hochschultypen möglich gemacht. Der letzte "Bologna Process Implementation Report 2020" zeigt, dass sich die Schweiz innerhalb des europäischen Hochschulraums im Mittelfeld befindet und der Zielwert für Masterstudierende erreicht bzw. für Doktorandinnen und Doktoranden sogar übertroffen wurde, wenn auch vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge (Degree-Mobilität) berücksichtigt werden. Diese Aspekte sind in der Movetia-Studie nicht abgebildet, ebenso wenig wie die nationale Mobilität, z.B. zwischen verschiedenen Sprachregionen der Schweiz.

Der Bund leistete den Hochschulen zur Umsetzung der Bologna-Reform finanzielle Unterstützung. Ergänzend fördert er seit über 30 Jahren auch die internationale Mobilität der Studierenden. Mit der Umsetzung dieser Aktivitäten, namentlich dem Swiss-European Mobility Programme SEMP und weiteren Mobilitätsaktivitäten, ist Movetia betraut. Die Unterschiede in den Mobilitätsquoten zwischen den einzelnen Hochschulen lassen vermuten, dass verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, z.B. auch die jeweilige Situation der Studierenden und ihre Organisation des Studiums.

Seit Einführung der Förderung von internationalen Austausch- und Mobilitätsaktivitäten in der Bildung durch den Bund wurde diese stark ausgebaut. Trotz der vorwiegend indirekten Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ und dessen Vorgängerprogrammen ist das dafür eingesetzte Budget von rund 7 Millionen im Jahr 1995 auf über 50 Millionen Franken im Jahr 2023 gestiegen. Mehr als die Hälfte dieses Budgets wird für Hochschulmobilität im Rahmen des SEMP eingesetzt. Des Weiteren können sich Hochschulen an verschiedenen Arten von Kooperationsprojekten beteiligen, namentlich Kooperationspartnerschaften, Innovationsallianzen, Europäische Hochschulen und zukunftsweisende Projekte.

Ziel des Bundesrats bleibt eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+. Die Massnahmen zur Förderung von Austausch und Mobilität in der Bildung geniessen weiterhin Priorität: Seit 2021 wächst das Budget für diese Aufgabe mit rund 7 Prozent pro Jahr deutlich stärker als die gesamte Bundesförderung im Bereich Bildung, Forschung und Innovation.

Die Schweiz ist seit Gründung des Europäischen Hochschulraums 1999 Mitgliedsstaat und hat die Reformen des Bologna-Prozesses zügig umgesetzt. Auch in der Bologna Follow-up Group (BFUG), der Exekutivstruktur zur Unterstützung des Bologna-Prozesses zwischen den Ministerkonferenzen, ist die Schweiz nach wie vor Mitglied. Trotz der bis anhin nicht realisierbaren Assoziierung an Erasmus+ kann die Schweiz die wesentlichen Entwicklungen und Aktivitäten dieses Prozesses aktiv mitgestalten. Mit der Totalrevision der Rechtsgrundlagen für die Förderung von Austausch und Mobilität in der Bildung per 1. April 2022 hat der Bund den strategischen Handlungsspielraum geschaffen, um Aktivitäten im Rahmen der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in der Bildung nachhaltig zu begünstigen.

Antwort des Bundesrates.