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23.3108 · Motion · 2023-03-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung dahingehend anzupassen, dass Autoparkplätze für das Abstellen von Transportvelos generell benutzt werden dürfen.

Begründung

51 Prozent des motorisierten Verkehrs in europäischen Städten könnten auf Transportvelos verlagert werden. Dies zeigt eine europaweite Studie von Cyclelogistics aus dem Jahr 2013, die von der Europäischen Union finanziert wurde. Es geht um Transporte von maximal 5 km mit einer Nutzlast von 200 kg oder 1 m3. 69 Prozent dieser Fahrten sind privat und 31 Prozent geschäftlich. Die Studie wird durch eine aktuelle Bestandsaufnahme der European Cyclist's Federation zu Transportvelos in europäischen Städten untermauert (https://ecf.com/tracker-cargo-bike-friendly-cities). Es ist erwiesen, dass Transportvelos Energie sparen, den CO2-Ausstoss reduzieren und weniger Lärm machen. Dies gilt umso mehr, als der Bundesrat in seinem Bericht "Verkehrsflächen für den Langsamverkehr" (2021) vorsieht, die Traglast von Transportvelos auf 250 kg oder 450 kg zu erhöhen. Einerseits werden Transportvelos für den Transport von Kindern oder Waren benutzt. Viele Nutzerinnen und Nutzer möchten sich aber auch umweltfreundlich fortbewegen, - zum Beispiel indem sie auf das Auto verzichten -, aber trotzdem unabhängig sein. Transportvelos sind eine Ideallösung für klimaneutrale Städte mit hoher Lebensqualität, da sie in diesen mehrere Probleme gleichzeitig lösen! Die drei grössten Hindernisse für eine schnelle Verbreitung von Transportvelos sind gesetzliche Beschränkungen für Fahrzeuge, die Breite der Infrastruktur für Velos und die Verfügbarkeit von Parkplätzen. Während die ersten beiden Punkte mit den im Bericht des Bundesrates erwähnten Massnahmen und mit der Umsetzung des Veloweggesetzes angegangen werden, bleibt die Frage der Parkierungsflächen ungelöst. Zwar will der Bundesrat laut dem Bericht eine Vorlage zu speziellen Parkierungsflächen für Leichtmotorfahrräder in die Vernehmlassung schicken. Dies schafft jedoch nicht a priori zusätzliche Flächen. Eine Möglichkeit besteht darin, die Autoparkplätze umzuwidmen. Es wäre jedoch viel einfacher, diese generell für Transportvelos freizugeben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Heute dürfen Lastenvelos auf Parkierungsflächen für Fahrräder und Motorfahrräder sowie auf Trottoirs abgestellt werden, sofern ein 1,5 m breiter Raum für den Fussverkehr frei bleibt. Auf Parkfeldern für Autos dürfen Lastenvelos nach geltendem Recht nicht parkiert werden.

Die zunehmende Anzahl an Kleinfahrzeugen erhöht das Potenzial für Nutzungskonflikte im knappen Verkehrsraum. Die Parkierungsflächen sind ein zentrales Element für die Bewirtschaftung des Verkehrsraums. Die Beurteilung, wo Parkplätze für welche Fahrzeuge eingerichtet werden sollen, können die kantonalen und kommunalen Behörden am besten beurteilen. Mit einer allgemeinen Verkehrsregel, wonach Lastenvelos generell auf Parkfeldern für Motorwagen abgestellt werden dürfen, würde der Bund zudem erheblich in den Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden eingreifen.

Der Bundesrat erachtet es daher als zielführender, den Vollzugsbehörden die Möglichkeit einzuräumen, Parkierungsflächen für Lastenvelos zu schaffen und zu kennzeichnen. Daher hat der Bundesrat das UVEK am 10. Dezember 2021 im Rahmen seines Berichts "Verkehrsflächen für den Langsamverkehr" zu der Beantwortung des Postulats 18.4291 Burkart "Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich" beauftragt, diese Rechtsanpassung zur Diskussion zu stellen. Die entsprechende Vernehmlassung wird voraussichtlich Mitte 2023 eröffnet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.