Lexipedia

23.3183 · Motion · 2023-03-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzeslage so anzupassen, dass die vorgefertigte Babynahrung und Baby-Tees in der Schweiz frei von zugesetztem Zucker sind.

Begründung

Je früher Kinder mit Zucker in Kontakt kommen, desto mehr entwickeln sie eine Präferenz für den süssen Geschmack. Dies hat Folgen: Kinder mit einer Ernährung mit hohem Anteil an zugesetztem Zucker haben ein höheres Risiko für Gesundheitsprobleme wie Fettleibigkeit, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselstörungen, Karies und Aufmerksamkeitsstörungen. Tatsächlich ist in der Schweiz bereits etwa jedes sechste Kind übergewichtig. Zucker wirkt ausserdem auf das Belohnungszentrum im Gehirn; es hat eine ähnliche Wirkung auf das Gehirn wie Drogen und hat somit Suchtpotenzial. Kinderärztinnen und Kinderärzte empfehlen daher, den Konsum von Zucker Kindern und insbesondere bei Babies zu reduzieren.

Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es aber fast unmöglich, dieser Empfehlung nachzukommen: Es sind gar keine vollständig ungesüssten Kinderprodukte erhältlich. Die in der Schweiz verkauften Getränke, die sich an Kinder richten, weisen im Durchschnitt sogar einen höheren Zuckergehalt als die Standard-Produkte auf. Die Leidtragenden sind unsere Kinder.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Konsum von zu viel Zucker muss tatsächlich vermieden werden, besonders im Kleinkindalter, da Essgewohnheiten sehr früh geprägt werden. Der Zucker spielt eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Übergewicht und Fettleibigkeit, die ein hohes Risiko für die Entwicklung nichtübertragbarer Krankheiten darstellen.

In der Schweiz sind die Anforderungen an Lebensmittel für Babys und Kleinkinder in der Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE; SR 817.022.104) geregelt. Je Produktkategorie gelten Höchstwerte für zugesetzten Zucker, die auf die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern abgestimmt sind.

Diese Lebensmittel werden hauptsächlich von internationalen Produzenten hergestellt. Ein absolutes Verbot von zugesetztem Zucker in solchen Produkten ist kaum möglich, da sonst die Gefahr besteht, dass sie vom Schweizer Markt verschwinden. Ferner sind die Schweizer Anforderungen an diese Lebensmittel mit denjenigen der EU harmonisiert; eine Abweichung von den EU-Bestimmungen würde zu technischen Handelshemmnissen führen.

Schliesslich hat die Weltgesundheitsorganisation jüngst ein Modell für Nährstoffprofile für Produkte für 6- bis 36-monatige Säuglinge beziehungsweise Kleinkinder herausgegeben (www.who.int > Europe > Publications > WHO International > Europe > About us > All Publication > Search by keywords > Nutrient and Promotion Profile Model). Dieses neue Modell zielt darauf ab, die Anforderungen an die Produzenten hinsichtlich der Nährstoffzusammensetzung für diese Art von Lebensmitteln zu erhöhen, um insbesondere die Menge an zugesetztem Zucker zu reduzieren und das Kindermarketing einzuschränken.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen analysiert derzeit das Dokument und wird - da die Analyse der WHO-Dokumente auf einen Handlungsbedarf hindeutet - mögliche Optionen prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.