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23.3279 · Motion · 2023-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen oder vorzuschlagen, die sicherstellen, dass Spitäler und Pflegeeinrichtungen über einen ausreichenden Anteil an festangestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verfügen und dass nicht zu viele Temporärangestellte eingesetzt werden.

Begründung

Temporärarbeit ist in Spitälern und Spitexunternehmen weit verbreitet.

Die mangelnde Erfahrung der befristet angestellten Personen und ihre fehlende Kenntnis der Einrichtung, der Verfahren und der Patientinnen und Patienten kann in den Abteilungen Unruhe auslösen und zu einer Überlastung der Festangestellten führen.

Die richtige Behandlung der Kranken und das rechtzeitige Erkennen einer Erkrankung basieren auf Teamarbeit und Kooperation.

Die prekäre Arbeitssituation von Temporärangestellten wirkt sich zudem auf deren Gesundheit und deren Fähigkeit, Leistungen von hoher Qualität zu erbringen, aus.

Qualität der Versorgung, Patientensicherheit und Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals sind eng miteinander verbunden. Massnahmen sind deshalb nötig.

Ein Beispiel: Der Kanton Genf hat ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von Temporärangestellten durch Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag im Bau erhalten möchten, einschränkt.

Diese Massnahme wird nämlich für den reibungslosen Ablauf der Arbeiten auf einer Baustelle als notwendig erachtet.

Die Gesundheit und das Leben der Patientinnen und Patienten sind nicht weniger wichtig als die Regeln für den Beitritt zu einer interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Mindestens gleichwertige Massnahmen sind also gerechtfertigt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 25. Januar 2023 hat der Bundesrat über die weiteren Arbeiten zur Umsetzung der Pflegeinitiative entschieden. Er hat Vorschläge zum Inhalt der zweiten Etappe angenommen, deren Hauptziel der Erlass eines neuen Bundesgesetzes ist, welches anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege schaffen soll.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine gewisse Stabilität bei der Anstellung von Pflegepersonal notwendig ist, um eine gute Dienstorganisation und Versorgungsqualität zu gewährleisten, und dass die Anstellungsbedingungen von in internen oder externen Pools beschäftigtem Personal besondere Aufmerksamkeit erfordern. Der kurz- oder längerfristige Einsatz von Fachkräften über interne oder externe Pools, die bei akuten Personalengpässen (Grippewelle, Ferienabwesenheiten) herangezogen werden können, trägt dazu bei, die Belastung des festangestellten Pflegepersonals zu verringern, die Häufigkeit kurzfristiger Arbeitseinsätze zu vermindern und die Dienstplanung zu verbessern. Diese Lösung wird zudem bereits heute von manchen Spitälern angewendet. Im Rahmen der Arbeiten am neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege wird der Bundesrat sich mit der Frage befassen, wie der Bedarf an qualifiziertem Personal unter ausserordentlichen Umständen gedeckt werden kann. Er wird prüfen, ob es möglich ist, für die Gesundheitseinrichtungen die Pflicht zur Schaffung eines internen Fachkräftepools oder zur Hinzuziehung von Dienstleistern wie Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihfirmen einzuführen, damit situationsbezogene Personalengpässe überbrückt werden können.

Wie bereits in der Antwort auf das Postulat Amoos 23.3292 "Wie wirken sich Temporärpflegefachkräfte auf Spitäler und Arbeitsplätze aus?" festgehalten, erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Grundlagen für eine vertiefte Diskussion über die Auswirkungen des Einsatzes von temporären Pflegefachpersonen zu erarbeiten. Dabei sollen nicht nur der Nutzen, sondern auch die Risiken thematisiert werden. Diese Analyse wird im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zu diesem neuen Bundesgesetz erfolgen.

Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege nicht mit einer einzelnen Massnahme wie der Überbrückung situationsbezogener Personalengpässe gelöst werden kann. An seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 hat er daher weitere Massnahmen in Auftrag gegeben, mit denen die Arbeitsbedingungen verbessert werden sollen. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen oder Entschädigungen für kurzfristige Arbeitseinsätze. Insbesondere soll aber durch die Ausbildungsoffensive im Rahmen der ersten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse in der Pflege erhöht und damit ein Beitrag zur Sicherstellung der Pflegequalität geleistet werden.

Angesichts der geplanten und der bereits getroffenen Massnahmen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, einen Schwellenwert für den Anteil der fest oder der temporär angestellten Arbeitskräfte festzulegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.