23.3349 · Interpellation · 2023-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort auf meine Frage 23.7083 bestätigt der Bundesrat, dass weiterhin russisches Gas in der Schweiz genutzt wird. Die Schweizer Gasbranche wurde verpflichtet, zusätzlich zur ordentlichen Beschaffung Optionen für nicht-russisches Gas zu kaufen, welche bei einer Reduktion der Gaslieferung aus dem Ausland zur Kompensation eingesetzt würden.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie kann sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Optionen nicht aus Russland stammen?
2. Verpflichtet der Bundesrat die Gasbranche, die Herkunft dieser Optionen zu deklarieren?
3. Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, um die Herkunft sämtlicher Gaslieferungen zu bestimmen?
4. Welche Änderungen auf Gesetzes- der Verordnungsstufe müssten vorgenommen werden, damit die Herkunft des Gases bestimmt werden könnte?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Die Regionalgesellschaften haben die Optionen gemäss den Vorgaben des vom Bundesrat am 29. Juni 2022 zur Kenntnis genommenen Detailkonzepts der Task Force für den Fall des Ausfalls von russischen Gaslieferungen gekauft. Der Bundesrat hat keine Einsicht in die Optionsverträge. Solange russisches Gas auf die europäischen Grosshandelsmärkte gelangt und auf diesen Marktplätzen gehandelt wird, kann nicht garantiert werden, dass in einer Option, die von diesen Märkten aus geliefert wird, kein russisches Gas enthalten ist. Der Hauptzweck der Optionen, nämlich die Versorgung auch im Falle einer Unterbrechung der russischen Lieferungen zu gewährleisten, kann damit jedoch trotzdem erfüllt werden.
3. In der Aussenhandelsstatistik des Bundes sind die Importe von Gas nach ihrem Ursprungsland aufgeführt. Allerdings stellen die in dieser Statistik aufgeführten Länder eher den Sitz der Lieferanten oder der Handelsplätze dar. Gemäss dieser Statistik stammt das meiste Gas aus den Nachbarländern - diese sind jedoch keine grossen Gasproduzenten. Die vom Verband der Schweizerischen Gasindustrie geführte Statistik der Herkunft der Gasimporte gibt eine bessere Übersicht über die tatsächliche Herkunft des in der Schweiz verbrauchten Gases.
Bei den über die Grosshandelsmärkte verkauften und weiterverkauften Gasmengen ist es schwierig, die Herkunft des Gases nachzuverfolgen.
4. Eine Möglichkeit, die Herkunft des Gases nachzuverfolgen, ist die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) bzw. Zertifikaten, welche an die physischen Gasflüsse gebunden sind. Die gesetzliche Grundlage für die Einführung von HKN für flüssige oder gasförmige Energieträger stellt Artikel 9 Absatz 5 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) dar. Zurzeit sind das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Umwelt an den Vorbereitungsarbeiten für ein Register für erneuerbare flüssige und gasförmige Energieträger und bereiten die notwendigen Verordnungsänderungen vor. Die Inbetriebnahme ist für den 1.1.2025 geplant, die Kosten für den Betrieb des Registers werden über Gebühreneinnahmen finanziert. Das Register könnte später mit HKN von weiteren Gasen wie leichtkarbonisierte Gase oder Erdgas erweitert werden. Hierzu müssten jedoch verschiedene Bedingungen erfüllt sein, insbesondere würde die Einführung eines einheitlichen Zertifikat-Systems für diese Energieträger in der EU die Umsetzung in der Schweiz erleichtern. Dies ist zurzeit nicht absehbar. In der Zwischenzeit dokumentieren verschiedene Stadtwerke mit privatrechtlichen Zertifikaten die Herkunft des an ihre Endkundinnen und Endkunden gelieferten Erdgases.
Antwort des Bundesrates.