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23.3356 · Interpellation · 2023-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zum unerlässlichen Bestandteil der Qualitätsentwicklung nicht nur bei den Hochschulen, sondern auch in allen Feldern der Berufsbildung werden soll?

2. Ist der Bundesrat bereit sicherzustellen, dass die Charta Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung mit Zielen und Grundsätze zur nachhaltigen Entwicklung erweitert werden?

3. Ist der Bund bereit, die Liste der Methoden zur Qualitätsentwicklung mit Kriterien der Nachhaltigkeit in der periodischen Überprüfung gem. Artikel 3 BBV zu erneuern?

4. Wie stellt der Bundesrat beispielsweise in der Landwirtschaft sicher, dass die agrarpolitischen Ziele zur Nachhaltigkeit bei den Anbietern der Berufsbildung nicht nur im Unterricht, sondern auch im gesamten Ausbildungsbetrieb (Schulleitbilder, Schulentwicklung, Reporting und Controlling, in der Schulorganisation und -leitung, bei den Stakeholdern) verankert wird.

5. Ist der Bundesrat bereit, mit Förderbeiträgen Anbieter der Berufsbildung gemeinsam mit den Organisationen der Arbeitswelt zu ermutigen, mit Pilotprojekten eine systematische Verankerung der Nachhaltigkeit in der Schulkultur von Berufsfachschulen zu erproben?

Begründung

Das SBFI hat in seiner News 1/23 darauf hingewiesen, dass die Rating-Studie des WWF "Nachhaltigkeit an Schweizer Hochschulen" aus dem Jahr 2021 von strategischer Bedeutung ist und die meisten Hochschulen den Nachhaltigkeitsansatz unterschiedlich, jedoch konsequent in ihre Qualitätsentwicklung integrieren. Diese systemische Ausrichtung der Nachhaltigkeit fehlt bisher in der Qualitätsentwicklung der Anbieter der Berufsbildung gemäss Artikel 8 des Berufsbildungsgesetzes. Das SBFI erstellt gemäss Artikel 3 BBV eine Liste mit Methoden zur Qualitätsentwicklung in den einzelnen Bereichen der Berufsbildung (u.a. berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung, Beratung), die periodisch überprüft wird.

Stellungnahme des Bundesrates

1) und 4) Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die nachhaltige Entwicklung ein wichtiger Aspekt von Bildung und Forschung ist. In der laufenden Förderperiode für Bildung, Forschung und Innovation ist die Nachhaltigkeit denn auch als transversales Thema in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft 2021-2024) verankert. Auch in der künftigen BFI-Botschaft 2025-2028, die derzeit erarbeitet wird, legt der Bundesrat grosses Gewicht auf die Nachhaltigkeit, indem sie wiederum als transversales Thema behandelt wird.

Im Bereich der Berufsbildung können die Verbundpartner Aspekte der nachhaltigen Entwicklung insbesondere über den Prozess der Berufsentwicklung einbringen. Dabei steht den Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung die "Orientierungshilfe Nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung" zur Verfügung, welche sie im Prozess der Berufsentwicklung unterstützt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) arbeitet mit den spezialisierten Bundesämtern - insbesondere dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Energie (BFE) - und den Organisationen der Arbeitswelt zusammen, um die Aufnahme entsprechender Kompetenzen in die Berufsbildung zu fördern.

Dieses Vorgehen wird auch bei der Totalrevision der beruflichen Grundbildung im Landwirtschaftsbereich (Verordnungen und Bildungspläne) angewendet. Im April 2023 wurde die Vernehmlassung dazu eröffnet. Das BAFU und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), die von Beginn weg in die Revision eingebunden waren, konnten ihre Anliegen einbringen, insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Landwirtschaft. In den Entwürfen der Verordnungen und Bildungspläne wird ein besonderes Augenmerk auf Nachhaltigkeitsaspekte wie die Pflege der Kulturlandschaft und die artgerechte Tierhaltung gelegt. Dasselbe gilt für die Revision der Prüfungsordnungen der höheren Berufsbildung. Andere Faktoren im Zusammenhang mit dem Lehrbetrieb wie beispielsweise die Infrastrukturen liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Das BAFU und das BFE unterstützten die Berufsbildung ausserdem mit einem Beratungsangebot zuhanden der Organisationen der Arbeitswelt.

2) und 3) Die Charta Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung legt Grundsätze fest. Sie führt Ziele auf, überlässt aber gemäss den gesetzlich definierten Zuständigkeiten den Verbundpartnern die Wahl der Methoden. Die Methoden der Qualitätsentwicklung sind nicht in einer Liste vorgegeben, sondern werden von den Verbundpartnern je nach Beruf gewählt. In der beruflichen Grundbildung ist die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität, welche für die Überprüfung jedes Berufs eingerichtet wird, auch für die spezifischen Instrumente der Qualitätsförderung zuständig. Die nachhaltige Entwicklung fliesst bei der Berufsentwicklung jeweils in die aktuellen Überlegungen ein.

5) Die Organisation und der Betrieb von Berufsfachschulen fallen in die Kompetenz und Verantwortung der Kantone. Der Bund beteiligt sich über die jährlich an die Kantone ausbezahlten Pauschalbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bund Pilotprojekte von gesamtschweizerischer Bedeutung mitfinanzieren, um beispielsweise die Nachhaltigkeit in der Kultur der Berufsfachschulen zu verankern. Darüber hinaus plant das SBFI im Herbst 2023 die Lancierung eines Förderprogramms "Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung".

Die Stiftung éducation21 setzt sich im Auftrag des Bundes, der Kantone und der Zivilgesellschaft seit zehn Jahren für die Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auf Ebene der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II ein, zu der auch die Berufsbildung gehört. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für die Mittelschule (ZEM CES), eine Fachagentur der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren, wird ebenfalls vom Bund unterstützt und hat insbesondere die Aufgabe, die Qualitätsentwicklung an den Schulen - einschliesslich Berufsfachschulen - zu fördern.

Antwort des Bundesrates.