23.3382 · Postulat · 2023-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Massnahmen zu treffen sind, um den Mobilfunk in der Schweiz unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und umweltrelevanten Bedürfnisse weiterzuentwickeln. Das Datenwachstum in Kombination mit einer Verlagerung von Kabel auf Funk führt über kurz oder lang zu einem Kapazitätsengpass.
Begründung
In den nächsten Jahren stellen sich viele Fragen im Bereich des Mobilfunks:
1. Weitere Zunahme der Datenmenge. Ungefähr alle 18 Monate verdoppelt sich das Volumen. Zurzeit kann dieses Datenvolumen unter Einhaltung der bestehenden Grenzwerte verarbeitet werden. Dazu beigetragen haben neue Technologien wie adaptive Antennen wie auch die Neuberechnung mit einer Mittelung der Grenzwerte, was eine höhere maximale Strahlung innerhalb dieser Werte erlaubt. Es ist unklar, wie lange dieses Wachstum noch bewältigt werden kann. Welche Rolle werden neue Technologien übernehmen?
2. Höhere Frequenzen: Bei einer Weiterentwicklung des Mobilfunks ist davon auszugehen, dass immer höhere Frequenzen eingesetzt werden. Diese durchdringen die Gebäude aber schlechter. Wie soll in Zukunft die Versorgung der Innenräume gewährleistet werden?
3. Glasfaser versus Mobilfunk: Rund 80 Prozent des Mobilfunkkonsums findet in Gebäuden statt. Immer mehr Menschen kündigen ihren Festnetzanschluss mit Internet und wechseln zum Surfen und Streamen auf Mobilfunk. Hier liegt der massgebliche Treiber der stark wachsenden Datenvolumen. Die Telekommunikationsbranche fördert dies durch ihre Preispolitik: Mobilfunkabos sind meist günstiger als ein Festnetzanschluss, zugleich wird rasches Internet via 5G propagiert. Dies führt dazu, dass wir zwar ein möglichst flächendeckendes Glasfasernetz aufbauen, die Benutzer*innen dieses aber oft gar nicht gebrauchen. Braucht es hier neue Vorgaben?
4. Weiterentwicklung Mobilfunk mit Vergabe neuer Frequenzbänder und neuer Mobilfunkgeneration: Spätestens in diesem Moment wird eine neue Diskussion über die Ausgestaltung des Mobilfunks stattfinden.
Es wäre jetzt die Gelegenheit, diese Fragen zu klären, um eine Zukunftsstrategie Mobilfunk zu entwickeln.
Der Bund gibt einige Rahmenbedingungen mit dem Fernmeldegesetz und der NIS Verordnung vor. Die Telekommunikationsunternehmen handeln ausserhalb der Grundversorgung als Marktteilnehmer*innen, sie haben aber ein Interesse, gewisse übergeordnete Fragen im Dialog zu klären. Deshalb soll der Bund in Zusammenarbeit mit der Branche und Vertreter*innen interessierter Organisationen eine Auslegeordnung zu den wichtigen Zukunftsfragen erstellen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Eine qualitativ gute Infrastruktur zur Datenübertragung ist für die Wirtschaft und die Bevölkerung der Schweiz von hoher Bedeutung. Mobilfunk und leitungsgebundene Netze (wie Glasfasernetze) bilden diese Infrastruktur gemeinsam. Nebst der Nachfrage stellt auch die Technologie einen wesentlichen Treiber für den Netzausbau dar. Das UVEK arbeitet seit längerem intensiv an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Netzausbau und hat bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt:
Am 25. Februar 2015 hat der Bundesrat in Erfüllung der Postulate 12.3580 und 14.3149 den Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" verabschiedet. Der Bericht umreisst mögliche Lösungen, damit die Schweizer Mobilfunknetze die zu erwartende Zunahme des Datenverkehrs bewältigen können.
Am 28. November 2019 hat die vom UVEK eingesetzte Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung, der verschiedene Behörden, Interessengruppen sowie Expertinnen und Experten angehörten, ihren Bericht vorgestellt. Am 22. April 2020 hat der Bundesrat basierend auf den Erkenntnissen des Berichts das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk festgelegt. Er hat entschieden, die NIS-Grenzwerte nicht anzupassen und die von der Arbeitsgruppe empfohlenen Begleitmassnahmen zum Umgang mit Mobilfunk in der Schweiz umzusetzen.
Mit der Publikation des Nachtrags zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021 durch das BAFU und der Validierung der angepassten Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) am 19. August 2021 durch das BAKOM hat das UVEK die Rahmenbedingungen für den Einsatz von adaptiven Antennen festgelegt. Damit werden höhere Übertragungsraten ermöglicht. Im Interesse der Rechtssicherheit hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 zudem einzelne Elemente der Vollzugshilfe in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verankert. Damit hat der Bund die Anliegen der Kantone wie auch der Mobilfunkanbieterinnen rasch aufgenommen. Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt im Kompetenzbereich der Kantone.
Am 13. April 2022 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 19.4043 den Bericht "Nachhaltiges Mobilfunknetz" verabschiedet. Im Rahmen dieses Berichts wurde geprüft, wie eine nachhaltige Ausgestaltung der Mobilfunknetze erzielt werden kann, um einen optimalen Strahlenschutz zu erreichen und gleichzeitig die rasche Einführung von 5G und zukünftiger Technologien sicherzustellen. Zudem wurden auch Möglichkeiten zur Förderung der Datenübertragung mittels Glasfaser aufgezeigt.
Am 15. Juni 2022 hat das BAFU den ersten Bericht zum Monitoring der nichtionisierenden Strahlung in der Schweiz publiziert. Die Ergebnisse dieses Monitoringberichts zeigen, dass der Gesundheitsschutz bei den Messorten gewährleistet ist. An Orten, an denen sich Menschen üblicherweise aufhalten, lagen die gemessenen Feldstärken klar unterhalb des Immissionsgrenzwerts.
Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 21.3596 prüft der Bundesrat zurzeit, wie die Kantone und die Parlamentskommissionen vor der Nutzung von Frequenzen für den Mobilfunk im Millimeterbereich frühzeitig einbezogen und informiert werden können.
Am 30. Dezember 2022 hat der Bundesrat entschieden, die Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Mbit/s zu erhöhen. Damit soll der Zugang zu leistungsfähigen Breitbanddiensten für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen ermöglicht werden.
Wie die rasche Errichtung der 5G-Mobilfunknetze ist auch der Ausbau leistungs-fähiger Glasfasernetze für Wirtschaft und Gesellschaft von grosser Bedeutung. Im Rahmen des überwiesenen Postulats 21.3461 erarbeitet das UVEK gegenwärtig eine Hochbreitbandstrategie zur Sicherstellung der Basisinfrastrukturen der Digitalisierung in der Schweiz. Glasfasernetze und Mobilfunk sind miteinander verknüpft und ergänzen sich punkto Versorgung gegenseitig.
Die heute vorliegenden Berichte und Erkenntnisse sowie die laufenden Arbeiten erfüllen die Anliegen des vorliegenden Postulats bereits weitgehend. Der Bundesrat erachtet es deshalb als nicht zweckmässig, erneut einen Bericht zu erstellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.