23.3863 · Postulat · 2023-06-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über medizinische Fehler in der Schweiz vorzulegen. Die Ursachen und die Art der Fehler sowie die finanziellen Mittel, die die Regierung zu deren Vorbeugung und Bekämpfung bereitzustellen gedenkt, sollen dargelegt werden. Weiter soll der Bericht besonderes Augenmerk auf folgende Fragen legen:
1. Wie viele bekannte und als solche gemeldete medizinische Fehler gab es in der Schweiz im Jahr 2022 und seit Beginn des Jahres 2023?
2. Wie viele davon haben nach Kenntnis des Bundesrates zu einer Übersterblichkeit geführt? Und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen?
3. Ist es möglich, einen Teil der medizinischen Fehler auf die mangelnde Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zurückzuführen? Und wenn ja, in welchem Umfang und besonders in welchen Fachgebieten?
4. Umgekehrt: Hat die zunehmende Spezialisierung Auswirkungen auf die Anzahl der medizinischen Fehler?
5. Inwiefern haben medizinische Fehler organisatorische Ursachen?
6. Wird die Einführung eines Systems zur Meldung und Erfassung von medizinischen Fehlern – wie es von der Stiftung Patientensicherheit empfohlen und gefordert wird – in der Schweiz in Erwägung gezogen?
Begründung
Von der Nachlässigkeit bis zum Fehler, vom Zwischenfall bis zum Unfall – medizinische Fehler sind in der Schweiz leider immer noch zahlreich. Ein Fehler ist laut der WHO die Ausführung einer Handlung, die nicht mit der geplanten Handlung übereinstimmt, oder die Umsetzung eines falschen Plans. Im Gesundheitswesen werden diese Fehler schamhaft als unerwünschte Ereignisse betitelt. Sie können sich unterschiedlich äussern: Die Implantation eines falschen Medizinproduktes, der Verlust von biologischem Material oder Verletzungen durch die Fixierung von Patientinnen und Patienten – die Folgen von medizinischen Fehlern können dramatisch sein; in erster Linie aus menschlicher Sicht, da die Schäden irreparabel sein können, aber auch aus rechtlicher oder sogar finanzieller Sicht. In Bezug auf Medikationsfehler, die zu rund 7 Prozent der Spitaleinweisungen führen (1), wies die Stiftung Patientensicherheit Schweiz noch im Jahr 2022 darauf hin, dass Medikations- und Behandlungsfehler Kosten von bis zu 41 Milliarden Franken verursachen können (von denen laut WHO ein Drittel vermeidbar wäre) (2).
Fehler sind gewiss menschlich. Damit sie nicht wieder vorkommen, muss man jedoch wissen, dass es sie gibt, und sie benennen. Dies geschieht sowohl im Interesse der Patientinnen und Patienten als auch im Interesse der Ärzteschaft. Daher fordere ich den Bundesrat auf, einen Bericht zu erstellen, der einen Überblick über die Situation in Bezug auf medizinische Fehler in der Schweiz gibt und Möglichkeiten aufzeigt, wie man sie – gegebenenfalls sogar mit einer Gesetzesänderung – wirksam bekämpfen könnte. So sollte zum Beispiel sehr dringend gründlich in Erwägung gezogen werden, eine Liste und ein nationales Melderegister für medizinische Fehler einzuführen. Dies gibt es in der Schweiz immer noch nicht. Weiter werden nur ganz wenige Fehler und Probleme im Zusammenhang mit der Sicherheit in der Patientenversorgung gemeldet oder bekannt. Nur mit einer straffreien, konstruktiven Kultur und Struktur, die spezifisch auf die Erhebung dieser Daten ausgerichtet und daher absolut vertraulich und von den Vorgesetzten abgekoppelt ist, kann das Ziel erreicht werden.
(1) Swiss Medical Forum, «Fehlererkennung und -management in der medizinischen Grundversorgung», 2018
(2) Medienmitteilung Stiftung Patientensicherheit Schweiz, Aktionswoche Patientensicherheit – Gemeinsam zur sicheren Medikation
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit per 1. April 2021 erhielt der Bundesrat die Aufgabe, jeweils für vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) festzulegen. Zur Realisierung seiner Ziele hat der Bundesrat eine Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) eingesetzt. Diese berät die zuständigen Behörden und die verschiedenen Akteure hinsichtlich der Qualitätsentwicklung und beauftragt zudem Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung und systematische Studien und Überprüfungen durchzuführen, sowie neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln. Die EQK gewährt ebenfalls Finanzhilfen zur Unterstützung nationaler oder regionaler Projekte zur Qualitätsentwicklung.
Der Bundesrat legt in seinen aktuellen Zielen zur Qualitätsentwicklung einen Fokus auf die Patientensicherheit und insbesondere auf die Vermeidung von unerwünschten Ereignissen. Die Jahresziele der EQK haben sich an den Zielen des Bundesrates zur Qualitätsentwicklung zu orientieren. Mit den Jahreszielen der EQK hat der Bundesrat festgelegt, dass die EQK eine Machbarkeitsstudie zu unerwünschten Ereignissen im Schweizer Gesundheitssystem durchzuführen hat. Darauf aufbauend soll eine Studie Daten über unerwünschte Ereignisse (Art, Umfang, Schweregrad, Vermeidbarkeit) bei der Leistungserbringung liefern, die für alle Akteure als Grundlage für Massnahmen zur Qualitätsverbesserung dienen können. Die Studie soll auch einen internationalen Vergleich ermöglichen. Der Schlussbericht der Machbarkeitsstudie zu unerwünschten Ereignissen wird voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen.
Zudem beabsichtigt der Bundesrat mit seinen Zielen die Just Culture (z.B. nicht bestrafende Reaktion auf Fehler, Analyse von Zwischenfällen und unerwünschten Ereignissen, Unterstützung der an einem Zwischenfall beteiligten Fachpersonen und Information des Patienten oder der Patientin über ein unerwünschtes Ereignis) in der Schweiz zu fördern. Die EQK hat in diesem Zusammenhang einen Bericht, der Grundlagen und Empfehlungen zur systematischen Messung und Entwicklung von Just Culture erarbeitet, in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse müssen gemäss ihren Jahreszielen im Jahr 2023 vorliegen.
Mit den vorgesehenen Arbeiten wird das Anliegen des Postulates bereits aufgenommen. Ein Auftrag an den Bundesrat ist daher nicht mehr notwendig.