23.4006 · Interpellation · 2023-09-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich frage den Bundesrat:
1. Kann er bestätigen, dass die Masseneinwanderung, wenn keine qualitativen Kriterien einbezogen werden, dazu beiträgt, dass der Bedarf an neuer Infrastruktur, Gütern und Dienstleistungen grösser wird?
2. Wie hoch sind die Kosten, die eine Migrantin oder ein Migrant in der Schweiz zulasten der Gesellschaft verursacht (Anteil der Kosten, der dem zusätzlichen Bedarf an neuer Infrastruktur, Gütern und Dienstleistungen entspricht)?
3. Könnte eine auf Qualität basierende Einwanderung – d. h., wenn nur qualifizierte Berufsleute, die der Wirtschaft fehlen, einwandern dürften und nicht die Masse, durch die neue Bedürfnisse entstehen – dazu beitragen, den Mangel an hochspezialisierten Fachkräften schneller zu beheben?
Begründung
In etwa 20 Jahren, genauer gesagt seit das bilaterale Freizügigkeitsabkommen (FZA) in Kraft getreten ist, sind 1,5 Millionen Personen in die Schweiz eingewandert. Diese Zahl ist riesig, wenn man sie mit der nicht besonders grossen Wohnbevölkerung vergleicht und insbesondere, wenn man an die Morphologie unseres Landes denkt. Die negativen Auswirkungen, die eine solche Einwanderung hat, sind für alle offensichtlich: starke Beanspruchung des verfügbaren Raums, dauernd verstopfte Strassen, Gedränge im ÖV, Wohnungsknappheit, prozentuale Abnahme der landwirtschaftlichen Produktion und allgemeiner Preisanstieg. Auch führt diese Einwanderung aufgrund der nicht mehr reglementierten Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu Lohndruck und dazu, dass unsere jungen Leute Schwierigkeiten haben, eine gut bezahlte Stelle zu finden – insbesondere im Tessin, dem Kanton, der mehr als die anderen unter den negativen Auswirkungen der Einwanderung leidet. Darüber hinaus: Nach der Abschaffung der Kriterien zur Regulierung der Einwanderung konnte die Wirtschaft massenweise ausländisches Personal einstellen und dennoch ist der Fachkräftemangel nach wie vor ungelöst.
Spontan stellt sich daher die Frage: Drehen wir uns im Kreis? Die Masseneinwanderung, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, hat nicht zu allgemein besseren Bedingungen geführt. Der Beweis dafür ist, dass das BIP pro Kopf nicht ansteigt. Es lässt sich daher sagen, dass die Masseneinwanderung für mehr Probleme als für Gutes sorgt, einen grösseren Bedarf auslöst und den Fachkräftemangel nicht behebt. Eine auf Qualität beruhende Einwanderung – wie sie unser Land wirklich braucht – würde den chronischen Fachkräftemangel beheben und zu einem geringeren Wanderungssaldo führen, und gleichzeitig wäre der Bedarf an neuer Infrastruktur, Gütern und Dienstleistungen kleiner.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Wirtschaft und die Bevölkerung sind in den letzten 20 Jahren gewachsen. Das reale BIP pro Kopf nahm um 0,93 Prozent pro Jahr zu. Im Jahr 2022 lag das BIP pro Kopf 21 Prozent über dem Wert von 2001, dem Jahr vor dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (nachstehend FZA, SR 0.142.112.681). Die politischen Massnahmen und die technologischen Entwicklungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle in Bezug auf Art und Umfang der Nutzung von Infrastrukturen, Gütern und Dienstleistungen. Höhere Einkommen und ein steigender Lebensstandard gehen mit einer stärkeren Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen einher, was entsprechende Investitionen in die Infrastruktur erfordert (grössere Wohnfläche pro Kopf, höhere Mobilität, stärkere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen usw.). Die Zuwanderung im Rahmen des FZA, die hauptsächlich auf den Bedarf an Arbeitskräften zurückzuführen ist, hat zu einem Bevölkerungswachstum und einer stärkeren Nachfrage nach Infrastruktur geführt. Sie hat aber auch die Alterung der Bevölkerung verlangsamt und zum Wohlstand des Landes beigetragen.2. Die Zuwanderung trägt zum Bevölkerungswachstum bei. Die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft entwickelt sich dementsprechend. Diese beiden Faktoren setzen einen gewissen Ausbau der Infrastruktur voraus. In der Schweiz wird die Infrastruktur von den Nutzerinnen und Nutzern sowie den Steuerzahlenden, zu denen auch die Migrationsbevölkerung gehört, finanziert. Personen mit hohem Einkommen tragen tendenziell zu einer stärkeren Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen bei, was zusätzliche Infrastrukturkosten nach sich zieht. Sie tragen aber auch mehr zur Finanzierung der Gesellschaft bei. Da die Berechnung von Kosten und Nutzen der Zuwanderung von verschiedenen Faktoren abhängt, ist es nicht möglich, einen Betrag pro zugewanderte Person zu beziffern. 3. Bei der Zuwanderung in die Schweiz handelt es sich in erster Linie um eine Arbeitsmigrati-on von hauptsächlich Europäerinnen und Europäern, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in unser Land einwandern. Im Jahr 2022 kamen 52 Prozent der Zuwanderinnen und Zuwanderer für eine Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Die Zuwanderung wird also hauptsächlich durch die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften bestimmt. Da das inländische Arbeitskräftepotenzial bereits gut ausgeschöpft ist und die Erwerbsbevölkerung kein natürli-ches Wachstum mehr aufweist, deckt die Zuwanderung den steigenden Bedarf an Arbeitskräften ab, während gleichzeitig ein zusätzlicher Bedarf geschaffen wird. Der Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften steigt derzeit stark an. Gleichzeitig besteht auch ein ständiger Bedarf an Personal in Berufen, die mittlere bis geringe Qualifikationen erfordern. Da die einheimische Bevölkerung tendenziell weniger Berufe mit mittlerer oder geringer Qualifikation ausübt, muss der Arbeitskräftebedarf in bestimmten Berufen teilweise durch Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der EU/EFTA gedeckt werden. Das duale Zulassungssystem, das zwischen Angehörigen von EU/EFTA-Staaten und Drittstaatsangehörigen unterscheidet, hat sich bewährt. Es gewährleistet, dass der Bedarf an qualifizierten wie auch weniger qualifizierten Arbeitskräften gedeckt wird.