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23.4027 · Interpellation · 2023-09-20

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Um die Effizienz des neuen Asylsystems zu überprüfen, bitte ich den Bundesrat zur Beantwortung der folgenden Fragen, die sich auf das Jahr 2022 und die erste Jahreshälfte 2023 beziehen (ohne Berücksichtigung der ukrainischen Asylsuchenden):

1. Wie gross war die effektive Beschleunigung der Verfahren im Vergleich zu den Referenzdaten, anhand derer die Performance des Testbetriebs in Zürich gemessen wurde?

2. Nach Abschluss der Vorbereitungsphase wurden die Asylgesuche in drei Verfahrenskategorien eingeteilt: beschleunigtes Verfahren (20 %), Dublin-Verfahren (40 %) und erweitertes Verfahren (40 %). Das Ziel war, über 60 Prozent der Asylgesuche nach maximal 140 Tagen zu entscheiden. Wie sehen die Statistiken für diese drei Verfahren aus? Wurde das Ziel erreicht? Wenn nicht, aus welchen Gründen?

3. Wie lange sind Asylsuchende im Durchschnitt in Asylzentren des Bundes untergebracht?

4. Vor dem Inkrafttreten des Beschlusses des Staatssekretariats für Migration (SEM) dauerte das Dublin-Verfahrens etwa fünfzig Tage und das beschleunigte Verfahren etwa hundert Tage. Wie lange dauern solche Verfahren durchschnittlich?

5. Das SEM schätzt, dass bei jährlich 24 000 Asylgesuchen rund 5000 Asylsuchende an den zuständigen Dublin-Staat überstellt oder in ihr Heimatland weggewiesen werden. Wurde die Anzahl von 5000 Wegweisungen erreicht? Wenn nicht, aus welchen Gründen?

6. Wie lange dauert seit 2019 ein Wegweisungsverfahren im Durchschnitt, gerechnet vom Zeitpunkt des Wegweisungsentscheides bis zur tatsächlichen Ausreise aus der Schweiz? Konnte eine wesentliche Verbesserung erreicht werden? Wenn nicht, aus welchen Gründen?

7. Bei der Testphase in Zürich wurde die Anzahl an Untergetauchten kritisiert. Wie hoch ist die Rate an Untergetauchten?

8. Wie sehen bei identischen Referenzwerten die Nothilfestatistik hinsichtlich der Bezugsquote und der durchschnittlichen Bezugsdauer für das Jahr 2022 aus?

9. Wie hoch waren die Beträge, die der Bund pro Person und im Total für den Rechtsschutz und die kostenlose medizinische Versorgung (inkl. zahnmedizinische Versorgung) der Asylsuchenden ausgegeben hat?

Begründung

Die Bevölkerung hat am 5. Juni 2016 eine Vorlage, die ein beschleunigtes Asyl- und Wegweisungsverfahren beinhaltet, mit einer Mehrheit von 66,8 Prozent angenommen. Diese Reform hatte die folgenden Ziele:

• Asylverfahren rasch und gemäss den Prinzipien des Rechtsstaates durchführen;
• schutzbedürftigen Personen weiterhin den Schutz der Schweiz gewähren und sie möglichst möglich in unserem Land integrieren;
• die Schweiz weniger attraktiv für Asylsuchende zu machen, die offensichtlich unbegründete Asylgesuche einreichen wollen;
• die Glaubwürdigkeit des Asylbereichs nachhaltig zu stärken.

Am 6. Januar 2014 wurde in Zürich im Rahmen der Neustrukturierung eine Testphase gestartet. Durch die Durchführung von Testphasen sollte festgestellt werden, ob die gesetzten Ziele im Asylverfahren und beim Vollzug von Wegweisungen erreicht wurden. Diese Testphase endete Ende September 2015. Laut dem Bundesrat konnten die Verfahren in der Testphase im Vergleich zum Standardsystem beträchtlich (um etwa 39 %) beschleunigt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Seit dem Inkrafttreten der Revision des Asylgesetzes (SR 141.31; AS 2018 2855) am 1. März 2019 beeinflussten globale Ereignisse sowohl die Asylgesuchszahlen als auch die Bearbeitungskapazität des SEM stark, namentlich die Covid-Pandemie, der Machtwechsel in Afghanistan und der Ukraine-Krieg. Seit letztem Jahr steigen die Asylgesuchszahlen und somit auch die Asylgesuchspendenzen wieder stark an. Dadurch verlängern sich auch die Unterbringungs- und Verfahrensdauern. Zu den einzelnen Fragen:1. Die Beschleunigung wird gemessen anhand der durchschnittlichen Verfahrensdauern. In den Referenzjahren 2015 bis 2018 lagen diese zwischen 250 und 466 Tagen. In den Jahren 2019 und 2020 dauerten die Verfahren durchschnittlich 341 bzw. 360 Tage. Seit dem Jahr 2021 wurden die Asylgesuche mehr als doppelt so schnell erledigt, im Jahr 2022 in durchschnittlich 106 Tagen und im ersten Halbjahr 2023 in 130 Tagen.2. und 4. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 47.1 Prozent der Fälle im beschleunigten Verfahren in durchschnittlich 90 Tagen entschieden (2022: 46 Prozent in 69 Tagen), in 31.2 Prozent Nichteintretensentscheide Dublin in durchschnittlich 82 Tagen gefällt (2022: 29 Prozent in 69 Tagen), in 5.3 Prozent Entscheide mit Rückübernahmeabkommen in durchschnittlich 209 Tagen gefällt (2022: 6 Prozent in 172 Tagen) und 16.4 Prozent im erweiterten Verfahren in durchschnittlich 271 Tagen behandelt (2022: 19 Prozent in 326 Tagen). Das Ziel, über 60 Prozent der Asylanträge innerhalb einer Frist von 140 Tagen zu entscheiden, wurde somit erreicht.3. Die Asylsuchenden hielten sich im Jahr 2022 durchschnittlich 71 Tage in den Bundesasylzentren auf. Im ersten Halbjahr 2023 waren es durchschnittlich 85 Tage.5. Im ersten Halbjahr 2023 verzeichnete das SEM 2076 kontrollierte Ausreisen von Asylsuchenden (2022- ganzes Jahr: 3377). Davon waren 869 selbständige Ausreisen mit oder ohne Rückkehrhilfe (2022: 1460), 232 Rückführungen in den Heimatstaat oder in einen Drittstaat (2022: 351) sowie 975 Überstellungen im Dublin-Out-Verfahren (2022: 1566). Hinzu kommen die Wegweisungsvollzüge nach Ausländerrecht. Die weltweite Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie führte 2022 zu eingeschränkten Reisemöglichkeiten, was sich auf die Gesamtzahl der Ausreisen ausgewirkt hat.6. Die durchschnittliche Dauer des Vollzugsprozesses – ab Wegweisungsentscheid bis zur Ausreise – ist seit 2019 deutlich gesunken (2019: 366 Tage; 2020: 219 Tage; 2021: 125 Tage; 2022: 197 Tage; erstes Halbjahr 2023: 164 Tage). Die Dauer ist jeweils von zahlreichen Faktoren abhängig. 7. Der Anteil der Abschreibungen infolge unbekannten Aufenthalts an allen Asylgesuchserledigungen lag in den Jahren 2015 bis 2018 zwischen 2,6 und 5,4 Prozent, in den Jahren 2019-2021 zwischen 3,3 und 4 Prozent, im Jahr 2022 bei 5,8 Prozent und im ersten Halbjahr 2023 bei 6,4 Prozent.8. Im Zeitraum zwischen dem 1. März 2019 und dem 31. Dezember 2022 haben insgesamt 4 620 Personen im neurechtlichen System (d.h. Asylentscheid seit dem 1. März 2019) Nothilfe bezogen. Die Bezugsquote (d.h. der Anteil in Prozent der Personen, die effektiv Nothilfe bezogen haben, an der Anzahl der Personen mit Nothilfeberechtigung) betrug in der Gesamtperiode für alle drei Verfahren (Dublin, beschleunigt und erweitert) gesamthaft 31 Prozent. Die Bezugsdauer betrug durchschnittlich 158 Tage. In den letzten 4 Jahren vor Einführung der Neustrukturierung (Rechtskraftjahre 2015 bis 2018) betrug die Bezugsquote 43 Prozent bzw. die durchschnittliche Bezugsdauer 146 Tage. Die Zahlen werden jährlich ausgewertet und sind für 2023 noch nicht verfügbar.Die Neustrukturierung hat jedoch zu grossen Veränderungen bei den Verfahren geführt. Deshalb ist ein aussagekräftiger Vergleich bezüglich Wirksamkeit des neurechtlichen Finanzsystems ausschliesslich beim Dublin-Verfahren möglich. Im altrechtlichen Finanzsystem (Gesamtperiode 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2022) betrug die Bezugsquote bei den Dublin-Fällen 43 Prozent, während sie im neurechtlichen Finanzsystem (Gesamtperiode 1. März 2019 bis 31. Dezember 2022) auf 22 Prozent gesunken ist. Die Gesamtperioden überschneiden sich. Die Bezugstage sind moderat gestiegen: Von 56 Tagen im altrechtlichen System auf 62 Tage im neurechtlichen System. 9. Der Bund finanziert den unentgeltlichen Rechtsschutz der Asylsuchenden mit Fallpauschalen, die je nach Los bzw. Asylregion zwischen 1717 und 2218 Franken betragen. So sind im Jahr 2022 insgesamt 37,8 Millionen Franken und im ersten Halbjahr 2023 21,2 Millionen Franken angefallen. Zudem entschädigt der Bund die kantonalen Rechtsberatungsstellen mit durchschnittlich 720 Franken pro Zuweisung ins erweiterte Verfahren. Diese Kosten beliefen sich auf insgesamt 2,7 Millionen Franken im Jahr 2022 und 2,2 Millionen Franken im ersten Halbjahr 2023. Im Jahr 2022 bezahlte der Bund 34 Millionen Franken für die obligatorische Krankenversicherung – einschliesslich Franchise und Selbstbehalt – für Asylsuchende in den Unterbringungsstrukturen des Bundes sowie für deren nicht gedeckte notwendige medizinische Behandlung. Im ersten Halbjahr 2023 waren es 16 Millionen Franken. Die Kantone finanzieren die Krankenversicherung – einschliesslich Franchise und Selbstbehalt – für die ihnen zugewiesenen Asylsuchenden. Der Bund subventioniert diese Kosten im Bereich der Asylsozialhilfe über die Globalpauschalen, im Jahr 2022 mit insgesamt rund 23 Millionen Franken und im ersten Halbjahr 2023 mit rund 24 Millionen Franken. Pro Person wurden im Jahr 2023 pro Monat durchschnittlich 461 Franken ausgerichtet, was einer jährlichen pauschalen Abgeltung von 5532 Franken entspricht. Die Zahnbehandlungskosten werden den Kantonen im Rahmen der Globalpauschale für die Sozialhilfe abgegolten und werden nicht separat ausgewiesen.