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23.4048 · Interpellation · 2023-09-25

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Gedenkt der Bundesrat, sich auf internationaler Ebene für die Schaffung einheitlicher Vorschriften für CO2-Zertifikate einzusetzen, insbesondere im Rahmen der Weiterführung der Diskussionen zu den Umsetzungsrichtlinien nach Artikel 6.4 ("Rulebook") des Pariser Übereinkommens?
2. Wie gedenkt der Bundesrat, den Markt für die freiwillige CO2-Kompensation zu regulieren?
3. Was hält der Bundesrat von der Schaffung einer nationalen Aufsichtskommission, die für die Analyse der Umweltintegrität von CO2-Zertifikaten zuständig ist?

Begründung

Mehreren wissenschaftlichen Studien zufolge (z.B. https://www.science.org/doi/10.1126/science.ade3535) sind 90 Prozent der CO2-Kompensationsprojekte im Regenwald, die von der grössten Zertifizierungsorganisation zertifiziert sind, in Bezug auf das Klima wirkungslos.Die Tatsache, dass ein Unternehmen angibt, CO2-Emissionen zu kompensieren, bedeutet nicht zwingend, dass die CO2-Emissionen auch tatsächlich und mithilfe von nachhaltigen Projekten kompensiert worden sind. Ein Viertel der 2019 auf dem Markt für freiwillige CO2-Kompensation gehandelten Zertifikate waren Zertifikate für Projekte zur Verhinderung von Abholzung. Diese basieren auf einer Schätzung des Umfangs der Abholzung an einem bestimmten Ort und in einem bestimmten Zeitraum. Darüber, wie sich eine Region wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch entwickeln wird, kann jedoch nur spekuliert werden. Hinzu kommt, dass die gefährdeten Flächen zum Teil als deutlich zu gross angegeben werden und die Zusätzlichkeit der verkauften Zertifikate nicht immer gewährleistet ist; das ist beispielsweise der Fall, wenn CO2-Zertifikate gehandelt werden, obwohl die betreffende Fläche bereits aufgrund eines politischen Entscheids unter Schutz steht. Ähnliche Probleme gibt es auch bei Kompensationsprojekten in anderen Bereichen wie der Energieeffizienz und der Produktion erneuerbarer Energien.

Wie diese wenigen Beispiele zeigen, sind die Lücken in der Regulierung des Markts für die freiwillige CO2-Kompensation gross. In der Schweiz erwirbt die Stiftung MyClimate nur Zertifikate, die einem bestimmten Standard entsprechen. Es handelt sich dabei allerdings um einen Entscheid der Stiftung, da aufgrund mangelnder Regulierung auch CO2-Zertifikate gehandelt werden können, deren Qualität nicht gewährleistet ist. Der Markt ist intransparent, und die Methoden für die Auswahl der Projekte und die Zertifizierung der CO2-Reduktionen sind sehr unterschiedlich.

Die erwähnten Lücken im Bereich der CO2-Kompensationssysteme verdeutlichen die Notwendigkeit, wirksame Vorschriften zu erlassen, mit denen die Umweltintegrität der gehandelten Zertifikate sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass solche Vorschriften Gegenstand internationaler Verhandlungen werden, kann die Schweiz die Aufsicht über den Markt für die freiwillige CO2-Kompensation bereits auf nationaler Ebene verstärken - dies, um sicherzustellen, dass sich die Kompensationsprojekte auch tatsächlich positiv auf das Klima auswirken.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1) Die Schweiz ist aktives Mitglied der Verhandlungen zur Schaffung und Umsetzung eines multilateralen Mechanismus zur Auslandkompensation (Artikel 6.4 des Klimaübereinkommens von Paris). Sie setzt sich dabei nicht nur für die Umweltintegrität der Projekte unter diesem Artikel ein, sondern auch für deren soziale Nachhaltigkeit (Menschenrechte).Weiter leistet die Schweiz Vorarbeiten auf bilateralem Weg (Artikel 6.2 des Klimaübereinkommens von Paris). In Zusammenarbeit mit über 10 Ländern werden dort die ersten Kompensationsprojekte geprüft und quasi-Standards für solche Projekte gesetzt. Dabei wird darauf geachtet, die Entwicklungen unter Artikel 6.4 soweit bekannt zu berücksichtigen. Zudem wird darauf geachtet, Anforderungen an Projekte dahingehend festzulegen, dass die ökologische und soziale Integrität gestärkt wird. Zu 2) Der Ständerat hat im Zuge der Beratungen der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (22.061) eine Regelung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241) ergänzt. Unternehmen müssen demgemäss künftig objektive und überprüfbare Grundlagen zur Verfügung stellen, wenn sie ihr Unternehmen oder ein Produkt als klima- oder CO2-neutral bezeichnen möchten. Damit stärkt der Ständerat den Konsumentenschutz, was aus Sicht des Bundesrates sinnvoll ist. Zu 3) Für den verpflichtenden CO2-Markt sowie für Zertifikate, die unter dem Pariser Klimaübereinkommen generiert werden, hat das Bundesamt für Umwelt bereits eine Aufsichtspflicht. Alle sogenannten Internationally Transferred Mitigation Outcomes (ITMO), die in der Schweiz ausgestellt werden, müssen den Anforderungen der CO2-Verordnung (Art. 5-11; SR 641.711) genügen. Dies unabhängig davon, ob sie für den verpflichtenden CO2-Markt der Kompensationspflicht oder für die Verwendung im freiwilligen CO2-Markt ausgestellt werden. Aus diesem Grund sind zum Beispiel Waldprojekte im Ausland nicht als ITMO in der Schweiz zugelassen. Für eine Ausweitung der Aufsichtspflicht auf andere Standards (GoldStandard, Verra, etc.) fehlt die gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat strebt derzeit keine solche Grundlage an. [LNB1][TJGU2]