Stopp der Erhöhung des Benzinpreises! Begrenzung der Abgaben und der Mehrwertsteuer ab einer bestimmten Preisgrenze
23.4073 · Motion · 2023-09-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der einschlägigen Gesetze vorzulegen, wonach Massnahmen zur Dämpfung und Kompensierung des Preisanstiegs einzuleiten sind, sobald der Treibstoffpreis an der Zapfsäule eine bestimmte Preisgrenze überschreitet.
Begründung
In den letzten Monaten ist der Benzinpreis an den Zapfsäulen plötzlich wieder gestiegen – in wenigen Wochen um 30 Prozent. Die Tankstellen sind dieser Entwicklung ausgeliefert. Sie haben wenig Spielraum, denn die Ursachen liegen auf internationaler Ebene, die Lage auf dem Treibstoffmarkt ist angespannt und einige Raffinerien sind wegen Wartungsarbeiten geschlossen. Das Angebot ist klein, während die Nachfrage eher gross ist, insbesondere in den USA, die Reserven für den Heimmarkt anlegen wollen. Im Übrigen bringt der gestiegene Treibstoffpreis dem Bund beträchtliche Mehreinnahmen in der Höhe von schätzungsweise 15 Millionen Franken pro Monat. Der Bund trägt zulasten der Kundinnen und Kunden noch zum Preisanstieg bei, da die Mehrwertsteuer (MWST) anhand des Verkaufspreises berechnet wird. Die MWST wird also auch auf der Mineralölsteuer und auf der CO2-Abgabe erhoben, was ein absoluter Spezialfall ist. Um die übermässige Preiserhöhung zu bekämpfen, sind Überlegungen zur Plafonierung des insgesamt über die MWST erhobenen Betrags erforderlich. Es ist allenfalls auch eine Lösung denkbar, wonach die Steuern auf den Treibstoffen vorübergehend gesenkt werden, wenn der Preis an der Zapfsäule die Grenze von 1.80 Franken pro Liter Benzin und 1.90 Franken pro Liter Diesel überschreitet. Dem Bundesrat steht es auch frei, andere geeignete Lösungen auszuarbeiten, zum Beispiel: Überschreitet der Preis eine bestimmte Schwelle, so wird auf dem Betrag, der über der Schwelle liegt, ein reduzierter MWST-Satz angewendet, oder die Mehreinnahmen werden dafür eingesetzt, die Lieferanten direkt finanziell zu unterstützen, damit sie vorübergehend den Verkaufspreis senken. Der Schwellenwert soll künftig angepasst werden können.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass steigende Preise für viele Haushalte eine Belastung darstellen. Er erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen aber aus folgenden Gründen als weder sinnvoll noch zielgerichtet:Von diesen Massnahmen würden nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren, die aus finanziellen Gründen auf eine Vergünstigung angewiesen sind. Steuervergünstigungen hätten eine höhere Nachfrage zur Folge, was bei gleichbleibendem Angebot wiederum zu höheren Preisen führen würde.Bei der Mehrwertsteuer liesse sich per Gesetz maximal eine Senkung der Konsumentenpreise um 7,15 Prozent erreichen, und zwar durch eine vollständige Befreiung der Treibstoffe von der Mehrwertsteuer. In welchem Ausmass die kurzzeitige Steuersenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben würde, ist offen. Nicht profitieren würden zudem alle Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, weil sie die MWST, die sie beim Bezug von Treibstoff zahlen, unabhängig von der Höhe des Satzes abziehen können.Bei der Mineralölsteuer wäre eine Reduktion der Steuersätze bei Überschreitung des Schwellenwertes des Preises an der Zapfsäule möglich. Dafür müsste die Mineralölsteuergesetzgebung angepasst werden. Die Treibstoffpreise unterscheiden sich jedoch von Tankstelle zu Tankstelle und von Region zu Region und schwanken stark. Entsprechend wäre es eine besondere Herausforderung, den schweizweit massgebenden Zapfsäulenpreis zu bestimmen. Jede Änderung wäre zudem mit grossem administrativem Aufwand für die betroffenen Unternehmen und die Verwaltung sowie mit Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft verbunden.Die vorgeschlagenen Massnahmen hätten Mindereinnahmen für den Bund zur Folge. Deren Ausmass hängt davon ab, wie hoch die Preise für Benzin und Diesel sind und wie stark und wie lange die Mehrwertsteuer oder die Mineralölsteuer herabgesetzt würden. Je nach Konstellation wären jährliche Mindereinnahmen von mehreren Hundert Millionen (Mehrwertsteuer) beziehungsweise von bis zu mehreren Milliarden Franken (Mineralölsteuer) möglich. Davon wären auch die Zweckbindungen bei der Mehrwertsteuer beziehungsweise die Strassenfinanzierung betroffen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.