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23.4083 · Motion · 2023-09-27

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer besser in unseren politischen Institutionen vertreten sind, indem für die Nationalratswahlen eigene Wahlkreise geschaffen werden.

Begründung

Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer entsprechen einem Anteil von fast 10 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung. Etwa 227 000 von ihnen sind in einem Wahlregister eingetragen.

Es rechtfertigt sich daher sicherzustellen, dass dieses Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihre Beziehung zu unserem Land aufrechterhalten wollen, in unseren Institutionen besser vertreten sind.

Die Schaffung eines oder mehrerer Wahlkreise für die Ständeratswahlen in diesem Zusammenhang würde der föderalistischen Struktur unseres Landes diametral widersprechen, denn die Schweiz ist durch einen Beitritt der einzelnen Kantone entstanden, bis sie schliesslich zum heutigen Bundesstaat wurde.

Hingegen ist es legitim, sicherstellen zu wollen, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland leben, durch die Schaffung eigener Wahlkreise für die Nationalratswahlen dort eine eigene Vertretung haben. Wir könnten uns in diesem Punkt davon inspirieren lassen, was in anderen Ländern, namentlich in unseren Nachbarländern, bereits Praxis ist. Es spielt keine Rolle, dass zur Erreichung dieses Ziels die Bundesverfassung geändert werden muss, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 23.3902 geschrieben hat.

Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland sind es wert!

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt, dass die Vertretung der Interessen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern im Parlament wichtig ist. Der Nationalrat repräsentiert das Schweizer Volk, wozu auch die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland zu zählen sind. Auslandschweizer Stimmberechtigte besitzen das aktive und passive Wahlrecht bei den Nationalratswahlen und können somit Einfluss auf dessen Zusammensetzung nehmen. Aus Sicht des Bundesrates kann die Vertretung der Interessen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern im Nationalrat durch Parlamentarierinnen und Parlamentarier sichergestellt werden, die in den heutigen Wahlkreisen gewählt wurden. Ein Zeugnis dieser Interessenvertretung ist die «Parlamentarische Gruppe Auslandschweizer:innen», welche per Ende Juli 2023 78 Parlamentsmitglieder umfasste. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten sind in jenem Kanton in einem Stimmregister eingetragen, in dem sich ihre letzte Wohnsitzgemeinde, oder – falls sie nie einen Wohnsitz in der Schweiz hatten – ihre Heimatgemeinde befindet. Die Schaffung eines eigenen Wahlkreises für Auslandschweizer Stimmberechtigte bei den Nationalratswahlen würde eine Änderung der Bundesverfassung bedingen (Art. 149 BV) und würde generell die Zuordnung der Auslandschweizer Stimmberechtigten an einen Kanton infrage stellen. Infolgedessen müsste auch generell die Gewährung politischer Rechte auf kantonaler Ebene in Frage gestellt werden (vgl. auch die Antwort des Bundesrates zur Ip. 23.4019 Schneider-Schneiter «Wahlrecht bei Ständeratswahlen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer»).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.