23.4100 · Interpellation · 2023-09-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Es ist geradezu schönfärberisch zu sagen, der Abbau des Angebots an Leistungen für Kundinnen und Kunden durch die Post sei ein kläglicher Misserfolg!
Postämter werden geschlossen, Leistungen vor allem in Randgebieten abgebaut, das Personal, das oft der Erschöpfung nahe ist, steht unter Dauerdruck.
Letzter Vorschlag der Postdirektion: Auf die obligatorische Zustellung von Briefen und Zeitungen vor 12.30 Uhr wird verzichtet.
Diese Massnahme würde einmal mehr die Randregionen treffen und all die manchmal isolierten Menschen bestrafen, die jeden Morgen auf die Briefträgerin oder den Briefträger warten, manchmal ihre einzige Verbindung zum Rest der Gesellschaft.
Die Post schlägt Sparmassnahmen vor, gleichzeitig erhält jedoch ihr Direktor Roberto Cirillo ein Gehalt von 825'000 Franken und damit deutlich mehr als ein Mitglied des Bundesrates.
1. Unterstützt der Bundesrat den von der Postleitung angestrebten Abbau oder will er bei der Generaldirektion intervenieren, um an die Verpflichtungen und das 2020 überarbeitete Gesetz zu erinnern, das ihre Tätigkeit regelt?
2. Unterstützt der Bundesrat eine Unternehmenspolitik, die Leistungen für Kundinnen und Kunden abbaut, aber gleichzeitig sehr hohe Löhne bezahlt ?
3. Der konsolidierte Gewinn der Post belief sich für das Geschäftsjahr 2021 auf 457 Millionen und für das Geschäftsjahr 2022 auf 295 Millionen Franken. Hält es der Bundesrat vor diesem Hintergrund für sinnvoll, dass Einsparungen durch Leistungsabbau vorgesehen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1.+2. Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, die im Postgesetz (PG; SR 783.0) und in der Postverordnung (VPG; SR 783.01) festgelegte Grundversorgung zu erbringen. Das PG legt fest, welche Dienstleistungen die Post in welchem Umfang erbringen muss. Die Ausgestaltung der Unternehmensstrategie liegt in der Verantwortung der Post. Selbstverständlich muss sie dabei sowohl die geltenden Vorgaben der Postgesetzgebung einhalten als auch im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates handeln. Die Aufsichtsbehörden (PostCom, BAKOM) haben in den letzten Jahren jeweils bestätigt, dass die Post die gesetzlichen Grundversorgungsvorgaben gut erfüllt hat. Ebenso hat der Bundesrat jeweils bestätigt, dass die Post die strategischen Ziele insgesamt erreicht hat.3. Das Kerngeschäft der Post ist - getrieben durch die Digitalisierung - zunehmend Veränderungen ausgesetzt. Bis ins Jahr 2030 wird das heutige Grundversorgungsangebot den veränderten Bedürfnissen nicht mehr entsprechen und eine Anpassung des gesetzlichen Auftrags notwendig werden. Bleiben Anpassungen aus, verschlechtert sich die Finanzierung weiter und schon in wenigen Jahren wäre die Post nicht mehr in der Lage, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das UVEK am 22. Juni 2022 beauftragt, Anpassungen der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu prüfen sowie den Bedarf für einen digitalen Service Public abzuklären. Ein Bericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen wird dem Bundesrat in den kommenden Monaten unterbreitet.