23.4110 · Interpellation · 2023-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Medienbericht warten beim BLV ungefähr 700 Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel auf eine Beurteilung. Es wird oft behauptet, dass dieser Zulassungsstau dazu führen könnte, dass Wirkstoffe, die ökotoxikologisch unproblematischer sind als heute zugelassene Wirkstoffe nicht zum Einsatz kommen.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie viele offene Gesuche wurden bei der Übergabe der Zulassungsstelle vom BLW an das BLV weitergegeben?
Wie hat sich seit der Übergabe an das BLV die Menge der neu gestellten Gesuche entwickelt?
Welcher Anteil der zu beurteilenden Gesuche betrifft heute nicht zugelassene Wirkstoffe, welcher Anteil bezieht sich auf neue Produkte mit heute schon zugelassenen Wirkstoffen und welcher Anteil auf eine Anwendungserweiterung heute schon bewilligter Produkte?
Welcher Anteil der Gesuche für heute nicht zugelassene Wirkstoffe betrifft Wirkstoffe, die für den biologischen Landbau zugelassen wären?
Welcher Anteil der Gesuche betrifft Insektizide? Wie viele davon wären für den biologischen Landbau zugelassen?
Welcher Anteil der Gesuche für neue Wirkstoffe betrifft die Kategorien Mikroorganismen?
Welchen Anteil machen pflanzliche Extrakte aus?
Welcher Anteil der Gesuche betrifft Wirkstoffe, die in der EU heute zugelassen sind, aber in der EU-Substitutionskandidaten sind und als ökotoxikologisch problematische Wirkstoffe eingestuft sind?
Welcher Anteil der Gesuche für heute nicht zugelassene Wirkstoffe betrifft solche, die einem modernen Pflanzenschutz entsprechen und folglich weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Gesundheit haben?
Stellungnahme des Bundesrates
Gerne beantwortet der Bunderat die detaillierten Fragen mit Hinweis auf die exakte Anzahl von hängigen Gesuchen (Stand Oktober 2023). Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass – angesichts der beträchtlichen Anzahl pendenter Gesuche und der beschränkten Ressourcen – Gesuche für risikoärmere Pflanzenschutzmittel, die aus Organismen oder pflanzlichen und tierischen Substanzen bestehen, prioritär behandelt werden. 1. Anfang 2022 waren 783 Gesuche für neue Pflanzenschutzmittel oder Erweiterungen des Anwendungsgebiets bestehender Pflanzenschutzmittel offen. 2. Im Jahr 2022 sind 153 und im Jahr 2023 bis jetzt 117 neue Gesuche für neue Pflanzenschutzmittel oder Erweiterungen bereits bestehender Bewilligungen auf neue Anwendungen eingegangen. Diese Zahlen liegen innerhalb des Durchschnitts der letzten zehn Jahre. 3. Zurzeit sind 714 Gesuche offen, davon 81 für Pflanzenschutzmittel mit neuen Wirkstoffen, 329 Gesuche für neue Pflanzenschutzmittel mit heute schon zugelassenen Wirkstoffen und 304 Gesuche für Erweiterungen bereits bestehender Bewilligungen auf andere Anwendungen in Bearbeitung. 4./6./7. Im biologischen Landbau zulässige Wirkstoffe sind in Anhang 1 der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181) gelistet. Vor der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels kann nicht abschliessend bestimmt werden, welche Wirkstoffe auf diese Liste aufgenommen werden. Allgemein sind Mikroorganismen (mit Ausnahme gentechnisch veränderter Organismen), Makroorganismen (Nützlinge, die für die biologische Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden) sowie weitere Wirkstoffe wie z. B. pflanzliche und tierische Substanzen aufgeführt. Zurzeit sind 46 Gesuche mit neuen Wirkstoffen offen, die in diese Kategorien fallen: unter anderem 15 Makroorganismen, 16 Mikroorganismen sowie elf pflanzliche Extrakte. 5. Insgesamt sind 37 Gesuche mit neuen insektiziden Wirkstoffen hängig, von welchen potentiell 30 im biologischen Landbau zulässig sein könnten. 8. Zwei der 81 offenen Gesuche für Pflanzenschutzmittel mit neuen Wirkstoffen betreffen Wirkstoffe, die in der EU bereits genehmigt sind, aber als Substitutionskandidaten kategorisiert sind. 9. Für die offenen Gesuche kann die Frage nicht beantwortet werden, da deren Beurteilung noch nicht abgeschlossen ist und somit keine Aussage darüber gemacht werden kann, ob ihr Einsatz weniger negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben könnte, als aktuell zugelassene Pflanzenschutzmittel.