23.4114 · Interpellation · 2023-09-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise» verabschiedet. Die neuen Bestimmungen im Kartellgesetz, namentlich gegen den Missbrauch relativer Marktmacht und das Verbot von Geoblocking, sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Erwartungen waren hoch, dass die Hochpreisinsel Schweiz bekämpft werden kann. Erwartet wurden Einsparungen für KonsumentInnen im Detail- und im Fachhandel sowie Einsparungen in der Grundversicherung.
Auf der Website der Wettbewerbskommission WEKO sind zwei laufende Untersuchungen gegen die Firmen Fresenius Kabi (Preise von Flüssignahrung) und gegen Madrigall (Buchpreise) ersichtlich. Flüssignahrung kostet in der Schweiz bis zu 300 Prozent mehr als im angrenzenden Ausland. Experten sprechen von bis zu CHF 30 Mio., die pro Jahr eingespart werden könnten. Zwei Drittel davon werden über die Grundversicherung vergütet. Die Einkaufspreise von Büchern liegen 60 bis 80 Prozent über dem Einkaufspreis in Frankreich.
Der Gesetzesartikel ist bald zwei Jahre in Kraft. Ich bitte den Bundesrat, eine erste Einschätzung abzugeben und darzulegen, ob es weitere Massnahmen braucht, um die Hochpreisinsel zu bekämpfen. Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen.
1. Wurden die Erwartungen der Initianten der «Fair-Preis-Initiative» und des Parlaments bezüglich der Beschränkung der relativen Marktmacht und des Geoblockings erfüllt?
2. Wie viele Anzeigen zu mutmasslichen Verstössen wurden bei der WEKO eingereicht? Wie viele Untersuchungen wurden gestartet?
3. Gibt es Verfahren bezüglich Geoblocking bei Zivil- und Strafgerichten?
4. Braucht es neben den neuen Möglichkeiten im revidierten Kartellgesetz weitere Massnahmen, um die Hochpreisinsel zu bekämpfen? Falls ja, welche?
5. Welche Möglichkeiten hat der Preisüberwacher, um die Hochpreisinsel zu bekämpfen?
6. Wie hoch schätzt der Bundesrat die möglichen Einsparungen im Fall Fresenius Kabi (PatientInnen und Grundversicherung) und im Fall Madrigall für die LeserInnen pro Jahr ein?
7. Gibt es bereits positive Auswirkungen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten seit der Inkraftsetzung spüren? Wenn ja, welche? Ist eine Schätzung der kumulierten Einsparungen möglich?
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1 und 7: Das Parlament hat bei der Beratung der Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» und des indirekten Gegenvorschlags (BBl 2019 4877, 4957) die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Konzepte der relativen Marktmacht und des Verbots des privaten Geoblockings intensiv diskutiert. Der Bundesrat hat in dieser Debatte wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass er auf gesamtwirtschaftlicher Ebene kaum messbare Effekte erwartet. Der Bundesrat hat gleichsam dargelegt, dass die neuen Konzepte, vor allem in einzelnen Anwendungsfällen des Missbrauchs von relativer Marktmacht, eine punktuelle Wirkung entfalten können. Betreffend die einzelfallbezogenen Auswirkungen der erwähnten Konzepte der relativen Marktmacht und des privaten Geoblockings fehlen, soweit ersichtlich, die dazu notwendigen gerichtlichen Entscheide, die sich auf die neuen, erst am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Bestimmungen stützen. Es ist daher gegenwärtig noch zu früh, um die Effekte dieser neuen Bestimmungen zu analysieren. Eine belastbare Evaluation benötigt zudem mehrere solche Fälle und einen grösseren Zeitraum. Der Bundesrat kann daher auch keine Aussage darüber machen, ob die Erwartungen der Initianten der «Fair-Preis-Initiative» und des Parlaments erfüllt werden konnten und was die konkreten Auswirkungen der Gesetzesänderungen für die Konsumentinnen und Konsumenten sind. Er wird diese Entwicklung weiterhin beobachten. Die Erkenntnisse fliessen namentlich in die periodische Evaluation der Wirksamkeit des Kartellgesetzes (KG; SR 251) ein, die der Bundesrat in der laufenden Teilrevision des KG (BBl 2023 1463, 1464) vorschlägt. Das KG bezweckt den Schutz des wirksamen Wettbewerbs. Damit gehen zugleich regelmässig tiefere Preise und bessere Produkte einher. Schliesslich darf vorliegend auch die präventive Wirkung der neuen Regulierung in den Bereichen privates Geoblocking und relative Marktmacht nicht unberücksichtigt bleiben. Unternehmen halten sich in der Regel an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, womit entsprechende Verfahren gar nicht erst eröffnet werden. Frage 2: Bei der WEKO und ihrem Sekretariat gingen bislang rund ein Dutzend Anzeigen betreffend Missbrauch relativer Marktmacht ein. Seit Inkraftreten der neuen Besimmungen wurden die beiden Untersuchungen gegen Fresenius Kabi und Madrigall eröffnet (vgl. Medienmitteilungen der WEKO vom 16. August 2022 «WEKO: Relative Marktmacht im Gesundheitswesen» sowie vom 31. Januar 2023 «Die WEKO untersucht relative Marktmacht im Bereich französischsprachiger Bücher»). Frage 3: Der Bund hat bisher keine Zivilklagen wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots gemäss Artikel 3a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241) eingereicht. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von einer entsprechenden Zivilklage durch eine Privatperson oder klageberechtigte Organisation oder von Strafverfahren in den Kantonen. Frage 4: Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» dargelegt hat, gibt es für das nach wie vor bestehende Phänomen der «Hochpreisinsel Schweiz» gewichtigere Gründe als den Missbrauch einer marktbeherrschenden oder relativ marktmächtigen Stellung bzw. eines privaten Geoblockings und damit Hebel zu deren Bekämpfung. Zu den relativ höheren Preisen in der Schweiz tragen bspw. eine niedrige Wettbewerbsintensität in gewissen Bereichen im Inland, zahlreiche Ausnahmen zum Cassis de Dijon Prinzip, Zölle für Lebensmittel oder auch importunabhängige Kosten (bspw. höhere Bodenpreise und Löhne) bei. Effektiv können die Preisdifferenzen daher gemindert werden, wenn Handelshemmnisse abgebaut und der Wettbewerb im Binnenmarkt gestärkt werden. Dies bedeutet auch, dass es keine einzelne Massnahme gibt, welche das Preisniveau erheblich senken kann. Der Bundesrat begegnet den zugrundeliegenden Wettbewerbs- und Handelsbeschränkungen mit diversen Massnahmen, so jüngst insbesondere mit der Aufhebung der Industriezölle ab 2024 (AS 2022 119) und der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes (. Zentral ist in diesem Zusammenhang, dass das Parlament in der laufenden KG-Revision nicht das bestehende, wirksame Instrumentarium der WEKO schwächt. Dies betrifft einerseits die Schwächung der Bekämpfung von Marktabschottung durch Abreden (Art. 5 Abs. 4 KG), so wie das die Motion 18.4282 Français «Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen, um die Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen» beabsichtigt. Andererseits betrifft es eine allfällige Verschärfung der Voraussetzungen von Artikel 7 KG (z. B. Erfordernis von tatsächlichen Auswirkungen auf den wirksamen Wettbewerb). Entsprechende Anpassungen stünden im Widerspruch zur aktuellen Regelung betreffend relative Marktmacht und würden das Problem der Hochpreisinsel verschärfen. Frage 5: Der Preisüberwacher beobachtet die Preisentwicklung und informiert die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit (Art. 4 Abs. 1 und 3 Preisüberwachungsgesetz, PüG, SR 942.20). Dadurch schafft er Transparenz in Bezug auf Preise. Ergeben vom Preisüberwacher durchgeführte Abklärungen, dass Anhaltspunkte für missbräuchliche Erhöhungen oder Beibehaltungen von Preisen gemäss PüG bestehen, so kann er gegen diese vorgehen. Preismissbräuche können allerdings nur vorliegen, wenn die Preise auf dem betreffenden Markt nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind (Art. 12 PüG). Stellt der Preisüberwacher einen Preismissbrauch fest, kann er einvernehmliche Regelungen abschliessen oder Preissenkungen verfügen. Auch in diesem Jahr hat der Preisüberwacher Einsparungen von hunderten Millionen Franken für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten erwirkt (vgl. etwa die beiden einvernehmlichen Regelungen mit der öV-Branche und der Post, welche die beabsichtigten Preiserhöhungen stark gesenkt und somit Einsparungen von über 50 Mio. bzw. 100 Mio Franken zur Folge haben). Frage 6: Die WEKO und ihr Sekretariat sind unabhängige Behörden, die die genannten Untersuchungen führen. Der Bundesrat äussert sich generell nicht zu laufenden Verfahren und kann auch keine Einschätzungen zu möglichen Einsparungen geben.