23.4115 · Interpellation · 2023-09-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Vor bald einem Jahr beschloss der Bundesrat, beim Thema Mobility Pricing eine Zusatzschlaufe einzulegen und zu Pilotprojekten Machbarkeitsstudien zu erarbeiten. Seit langem zeigen Städte auch ihr Interesse, mittels Umweltzonen die Reduktion verkehrsbedingter Emissionen zu erreichen. Da eine verkehrsreduzierende oder -beruhigende Massnahme mittels Signalisation angegeben werden muss, ist für die Einführung einer Umweltzone eine gesetzliche Grundlage im Strassenverkehrsrecht des Bundes notwendig. Nach bestehendem Verkehrsrecht sollte eine Versuchsregelung aber möglich sein, u.a. auch zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für eine spätere, definitive Gesetzgebung, sofern die Versuchsanordnung keine irreversiblen Sachverhalte schafft. Solche Pilotprojekte liessen Synergiewirkung mit den Mobility Pricing-Projekten zu und hätten zudem den erwünschten Nebeneffekt der Lärmreduktion.
Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen:
1. Bis wann liegen die Machbarkeitsstudien vor?
2. Gibt es Zwischenresultate?
3. Gibt es aktuell Anträge und Versuchsregelungen zu Umweltzonen?
4. Ermöglicht der Bundesrat den Kantonen und den Städten/Gemeinden, dass diese Versuchsregelungen mit Umweltzonen durchführen können (Emissionskriterien, Kennzeichnungen)?
5. Lässt der Bundesrat den Städten und Gemeinden in Bezug auf Umweltzonen Handlungsspielräume (Fläche, zeitliche Differenzierungen, Zufahrtskriterien, ...) damit diese ihre städtischen Klimaziele erreichen können und zur Erreichung der nationalen Ziele beitragen können?
6. Werden bei der Auswertung der Machbarkeitsstudien und der nächsten Pilotprojekte des Mobility Pricing Synergien mit Umweltzonen geprüft und wird eine solche Kombination berücksichtigt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Machbarkeitsstudien sollten im 1. Halbjahr 2024 vorliegen. 2. Zur Beurteilung der Machbarkeit ist die Bearbeitung verschiedenster Themen notwendig (technische Umsetzung, rechtliche Grundlagen, Kosten und Finanzierung, Risikoanalyse, etc.). Die Themen haben jeweils gegenseitige Abhängigkeiten. Eine abschliessende Beurteilung ist erst möglich, wenn alle Themen bearbeitet sind. Zwischenresultate liegen daher noch nicht vor. 3. Es liegen aktuell keine Anträge oder Versuchsregelungen zu Umweltzonen vor. 4./5. Der Bundesrat wird die kantonalen und kommunalen Behörden in der Erreichung ihrer klimapolitischen Ziele unterstützen. Wie zuletzt in seiner Stellungnahme zur Motion 23.3395 Clivaz «Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung von "emissionsfreien Zonen" durch Gemeinden und Kantone» dargelegt, erachtet er aber andere Massnahmen als die Implementierung von Umweltzonen als zielführender. Um die Luftqualität in der Schweiz wirkungsvoll und dauerhaft zu verbessern, sollte der Fokus auf Massnahmen wie verschärfte Abgasvorschriften und die Förderung umweltfreundlicher Technologien gelegt werden. Auch der Nationalrat lehnte 2019 die Motion 17.3569 Allemann «Umweltzonen zum Schutz vor gesundheitsgefährdender Luftverunreinigung ermöglichen» ab. 6. Die Inhalte der Projektideen, für welche aktuell Machbarkeitsstudien ausgearbeitet werden, liegen in der Verantwortung der Trägerschaften der Projekte (Kanton Genf, Kanton Thurgau / Frauenfeld, Stadt Biel/Bienne). Keine dieser Projektideen beinhaltet die Thematik von Umweltzonen. Entsprechend werden auch keine Synergien geprüft.