23.4152 · Postulat · 2023-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen,
welche regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um den Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke für einen Langzeitbetrieb zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten.
Dabei soll er in verschiedenen Optionen aufzeigen, wie unter anderem die Kostenstruktur der Betreiber entlastet oder zusätzliche finanzielle Anreize für Tiefpreisphasen (z.B. Entgelt für Produktion von gesicherter Winterenergie) geschaffen werden können.
Darüber hinaus soll er darstellen, welche regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um den Austausch von Kernkomponenten eines Kernkraftwerks (z. B. Ersatz des Reaktordruckbehälters) zu ermöglichen.
Der Bericht soll zudem aufzeigen, wie sich der Strommix (Import, Export, inländische und ausländische Produktionsarten) in der Schweiz entwickeln wird und wie viele Produktionskapazitäten an erneuerbaren Energien (insbesondere für die Wintermonate) bis 2030 aufgebaut werden müssen, damit ohne Risiko für die Versorgungssicherheit bestehende Kernkraftwerke ausser Betrieb genommen werden können. Dabei soll auch der Neubau von Kernkraftwerken ein mögliches Szenario sein, falls der Ausbau anderer emissionsarmer Kapazitäten zu langsam vorankommt.
Begründung
Die Energiestrategie 2050 wurde unter falschen Annahmen erstellt und ist daher nicht geeignet, die künftige Stromversorgung sicherzustellen. Der zusätzliche Strombedarf wurde negiert und etwaige Sparmassnahmen wurden stark überschätzt. Die Energiestrategie setzte auf neue Gaskraftwerke, damit auf fossile Importe, und später nur noch auf Stromimporte. Es ist deshalb unabdingbar, dass die Schweiz ihre bestehenden Kernkraftwerke nicht abschaltet, sondern solange weiterbetreibt, wie sie sicher und nötig sind.
Die Kernenergie hat im heutigen Schweizer Strommix einen zentralen Anteil von 36 Prozent (Jahr 2022) und leistet insbesondere in den kritischen Wintermonaten einen essentiellen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Obwohl das geltende Kernenergiegesetz keine Laufzeitbeschränkung vorsieht, ist der Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke aus anderen Gründen zeitlich begrenzt.
Aus Sicht der Betreiber sind die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Anlage die wichtigsten Gründe für den Weiterbetrieb. Letzterer war der Grund für die Ausserbetriebnahme des KKW Mühleberg. Mit einer technisch machbaren Betriebsdauer von über 50 bis 60 Jahren sind Investitionen in die Sicherheit unabdingbar. Dabei ist auch zu berücksichtigen, wie sich die Sicherheitsanforderungen weltweit entwickeln werden. Damit vor diesem Hintergrund nicht kurzfristige betriebswirtschaftliche Argumente für die Stilllegung der bestehenden Kernkraftwerke ausschlaggebend sind, müssen jetzt die Voraussetzungen für einen sicheren Langzeitbetrieb geschaffen werden. Dabei kommt auch der Austauschbarkeit von wichtigen Kernkomponenten eine zentrale Bedeutung zu.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem vorliegenden Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über jene Massnahmen zu verfassen, die erforderlich sind, damit der sichere Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglicht wird. Der Postulant wünscht, dass der Bundesrat auch den Neubau von Kernkraftwerken als mögliches Szenario berücksichtigt (Punkt 4 des Postulats). Die Annahme des Postulats stellt kein Präjudiz für die Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken dar. Die Berücksichtigung des Szenarios ermöglicht aber, dass in voller Kenntnis der Sachlage Entscheide getroffen werden können. Der Bundesrat hält zudem fest, dass eine allfällige Nachrüstung von Kernkraftwerken den allgemeinen Haushalt des Bundes nicht belasten darf.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.