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23.4187 · Interpellation · 2023-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Schlaf ist neben Bewegung und Ernährung eine der drei Säulen unserer Gesundheit und damit entscheidend für unsere Leistungsfähigkeit. Häufige und anhaltende Schlafstörungen, welche zu Beeinträchtigungen im Alltag führen, werden als Chronische Insomnie bezeichnet.

Sie verursachen erhebliche Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit. Nachts nicht schlafen zu können ist eine eigenständige Erkrankung, deren Folgen denen anderer organischer oder psychiatrischer Erkrankungen gleichkommen können.

Der wirtschaftliche Schaden von chronischen Schlafproblemen ist enorm, wie ein im Jahr 2023 veröffentlichter Bericht des nicht gewinnorientierten Think Tank RAND zeigt:

  • Personen, die unter chronischer Schlaflosigkeit (CID) leiden, wären bereit, auf ca. 14% ihres Pro-Kopf-Haushalteinkommens zu verzichten, um den schlaflosigkeitsbedingten Verlust an Wohlbefinden auszugleichen. In der Schweiz entspricht das pro Kopf geschätzten CHF 5’721, auf nationaler Ebene CHF 2,97 Mrd.

  • Arbeitnehmende, die an chronischer Insomnie leiden, verlieren 39,5% ihrer Arbeitszeit – doppelt so viel wie jene ohne CID.

  • Schlaflosigkeit verursacht 75%-88% mehr Unfälle, die zu einer langfristigen Behinderung führen.

  • Würde chronische Schlaflosigkeit in der Schweiz wirksam behandelt, könnte das BIP um bis zu 1,31% gesteigert werden. Das entspricht einem Betrag von CHF 10,2 Mrd.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die volkswirtschaftlichen Folgen von chronischer Insomnie?

  2. Teilt der Bundesrat die Erkenntnis, dass die Prävention, frühzeitige Erkennung und Behandlung von Schlafstörungen deren gesundheitlichen Folgen und die langfristige Belastung des Gesundheitswesens sowie die Fehlzeiten verringern und damit die Gesamtproduktivität der Schweizer Wirtschaft erhöhen könnte?

  3. Beabsichtigt der Bundesrat, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um die volkswirtschaftlichen Kosten zu reduzieren?

  4. Sind der Bundesrat und das BAG bereit, Massnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu einer evidenz-basierten und kosteneffizienten Behandlung von chronischer Schlaflosigkeit zu ermöglichen?

  5. Wäre in Anbetracht der erheblichen Volkswirtschaftlichen Auswirkungen ein routinemässiges Screening auf Schlafprobleme und -Störungen im Rahmen der Primärversorgung/Allgemeinmedizin/Arbeitsmedizin sinnvoll?

Stellungnahme des Bundesrates

a/b. Chronische Schlafstörungen stellen für Betroffene eine grosse Belastung dar und können weitreichende gesundheitliche Folgen und in der Folge auch negative volkswirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen. Zu den häufigen Ursachen gehören Stress, körperliche oder seelische Krankheiten wie Schmerzen oder Depression, aber auch ungenügende körperliche Aktivität und ungesunde Ernährung sowie übermässiger Alkohol- oder Koffeinkonsum. Neben der Diagnose und Behandlung chronischer Schlafstörungen stellen daher auch präventive Massnahmen einen wichtigen Faktor dar, um die Schlafqualität zu verbessern und die negativen Folgen zu verringern. Das Bundesamt für Gesundheit liefert hier einen Beitrag mit der Umsetzung der Strategie zur Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten 2017 – 2024. c. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz baut ihr Engagement zum Thema zurzeit aus. Angestrebt wird u.a. die Gründung eines «Netzwerk Schlaf». Im Fokus dieses Netzwerks werden der Wissensaustausch sowie potenziell auch die Lancierung gemeinsamer Projekte stehen. Zudem wird die seit dem Jahr 2018 von der Stiftung unterstützte Kampagne «SantéPsy» zur Förderung der psychischen Gesundheit in der lateinischen Schweiz bis Ende 2024 zusätzliche Massnahmen aufnehmen zum Thema Schlaf. d. In der Schweiz sind verschiedene Angebote zur Behandlung der chronischen Schlaflosigkeit vorhanden, die auch von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Ein evidenzbasierter Ansatz zur Behandlung von Schlafstörungen ist die Psychotherapie. Die vom Bundesrat beschlossene Neuregelung der Vergütung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der OKP per 1. Juli 2022 beabsichtigt den Zugang zu einer qualifizierten psychotherapeutischen Behandlung zu verbessern. Für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sind grundsätzlich die Kantone zuständig und die medizinisch-technologische Weiterentwicklung der Leistungsangebote ist Sache der Leistungserbringer. Verschiedene Spitäler bieten bereits heute spezielle Sprechstunden für Schlafstörungen an. e. Der Bundesrat hält es angesichts der oben erwähnten Elemente und der bereits bestehenden Massnahmen nicht für sinnvoll, ein routinemässiges Screening auf Schlafprobleme und -Störungen im Rahmen der Primärversorgung, Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin vorzunehmen.

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