23.4204 · Motion · 2023-09-28
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, durch gezielte Massnahmen sicher zu stellen, dass genügend Fachkräfte zum Erhalt der Schweizer Industrie, insbesondere für den (Wieder-)Aufbau der Produktion von Solarmodulen, in der Schweiz arbeiten können. Dabei sind eine Flexibilisierung bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen aus Drittstaaten sowie gezielte Kontingente für die Solarbranche zu prüfen.
Begründung
Die Verfügbarkeit von Solarmodulen ist zur Umsetzung der Energiestrategie des Bundes unumgänglich. Die heutigen Produktionskapazitäten der Schweiz decken nur ca. 12% des heutigen Bedarfes – eine steigende Nachfrage ist gemäss den Ausbauplänen des Bundes zu erwarten. Um die Produktionskapazitäten zu erhöhen und gegebenenfalls entlang der Wertschöpfungskette auszuweiten, sind neben der Verfügbarkeit von Vormaterialien auch Spezialist*innen der Maschinen- und Solarindustrie notwendig. Trotz ihrer einstigen Pionierrrolle befindet sich dieses Know-How heute nur noch in begrenztem Masse in der Schweiz. Ein Zuzug von Spezialist*innen von inner- und ausserhalb Europas ist deshalb notwendig, um das Know-how wieder aufzubauen. Das heutige System zur Erteilung von Arbeitsbewilligungen ist aufwendig und unflexibel, so können beispielsweise erteilte Visa nicht auf kurzfristig geänderte Notwendigkeiten angepasst werden.
Der Bundesrat hat den Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich bereits bestätigt. Gemäss den vom Bundesrat in der Interpellation 23.3906 (Klimaindustriepolitik und gute Jobs. Chancen und Herausforderungen für die Schweiz?) erwähnten «Klimaprogramm Bildung und Kommunikation» des Bundes und der von Bildungsinstitutionen und der Branche gemeinsam lancierten «Bildungsoffensive Gebäude» liegt der Fokus jedoch auf dem gesamten Gebäudebereich und spezifisch auf der Planung und Installation von Solarmodulen. Dies ist unbestritten wichtig, aber für den Aufbau einer eigenen Solar-Industrie nicht genügend. Die Produktion von Solarmodulen, bzw. Teilen davon, erfordert andere Berufs- und Kompetenzprofile als die Installationen und Planung von Solaranlagen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen ist komplementär zur Zulassung von Arbeitskräften aus den EU/EFTA-Staaten, die unabhängig von ihren Qualifikationen in der Schweiz arbeiten können. Aus Drittstaaten werden insbesondere Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen (Art. 23 des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG; SR 142.20). Diese Bestimmungen gelten wie alle übrigen Zulassungsbedingungen unabhängig von einer spezifischen Branche. Um den Zugang zu Arbeitskräften aus Drittstaaten namentlich in Bereichen mit einem ausgewiesenen Fachkräftemangel zu erleichtern, hat der Bundesrat am 4. März 2022 zeitgleich mit der Verabschiedung des Berichts in Erfüllung des Postulats Nantermod 19.3651 "Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht" eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Diese wurden vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem WBF und den Kantonen direkt auf Weisungsstufe umgesetzt. Die angepassten Weisungen zum AIG (www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Weisungen und Kreisschreiben > I. Ausländerbereich) sind per 1. Februar 2023 in Kraft getreten, seither kann unter anderem bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel die gesetzlich festgelegte Nachweiserbringung des Inländervorrangs im Vollzug erleichtert werden. Zudem können auch Personen ohne akademische Bildung in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht. Von diesen administrativen Erleichterungen können auch die Unternehmen der Solarindustrie profitieren. Die Einführung eines Sonderkontingents für die Solarbranche ist aus Sicht des Bundesrats nicht zielführend. Dies würde ein Präjudiz für andere Branchen schaffen, die ebenfalls separate Höchstzahlen fordern könnten. Mit mehreren Branchenkontingenten würde das System der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten jedoch insgesamt weniger flexibel. Separate Kontingente führen auch zu einem zunehmenden Verwaltungsaufwand, da sie durch die Kantone und/oder den Bund bewirtschaftet werden müssen. Die jährlich freigegebenen Drittstaatskontingente wurden seit 2019 nicht mehr vollständig ausgeschöpft. Deren Höhe wird unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation, gesamtgesellschaftlicher Überlegungen und den Anliegen der Kantone und Sozialpartner laufend evaluiert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.