Umsetzung der Motion 22.3373, "Anerkennung der Gebärdensprachen durch ein Gebärdensprachengesetz". Wie setzt der Bundesrat den Auftrag um?
23.4217 · Interpellation · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort auf die Frage 23.7640 zur Umsetzung der Motion 22.3373 „Anerkennung der Gebärdensprachen durch ein Gebärdensprachengesetz“ sagte der Bundesrat, dass er zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit ist ein Gebärdensprachengesetz zu erarbeiten, sondern die Motion im Rahmen einer Teil-Revision des BehiG umzusetzen. Im Postulatsbericht zum Postulat 19.3668 zeigt der Bundesrat auf, mit welchen Problemen gehörlose Menschen heute konfrontiert sind und wie die Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen gefördert werden können.
In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
Plant der Bundesrat im Rahmen der Anerkennung der Gebärdensprachen entsprechende Sprachförderungsmassnahmen? Namentlich die Förderung von Fachkräften (Gebärdensprachendolmetschende und Gebärdensprachlerhpersonen), des Sprachenerwerb von gehörlosen Kindern, der Kultur gehörloser Menschen und der Erforschung der Gebärdensprachen.
Plant der Bundesrat Massnahmen zur Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderter Menschen? Namentlich in den Bereichen Dienstleistung, Arbeit, Kommunikation, Gesundheit, Politik und Kultur.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3) enthält bereits heute neben Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung Bestimmungen, welche die Förderung von sprach- und verständigungspolitischen Anliegen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen ermöglichen. Mit der gesetzlichen Anerkennung der Gebärdensprache im Rahmen der vorgesehenen Teilrevision des BehiG sollen diese Bestimmungen konkretisiert, ergänzt und in Bezug zu bereits bestehenden Förderbestimmungen, wie gerade in der Kulturförderung, gesetzt werden. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Kompetenzen zu beachten. Insbesondere bei den in der Frage aufgeführten Bereichen Sprachenerwerb und Förderung von Fachkräften sind in erster Linie die Kantone gefordert. Der Bundesrat hat im März 2023 das EDI beauftragt, einen Vernehmlassungsentwurf für eine Teilrevision des BehiG vorzulegen. Angestrebt wird insbesondere ein besserer Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Diese Regelungen sollen zur Gleichstellung aller Menschen mit Behinderungen beitragen. Wie bereits im geltenden BehiG soll spezifischen Bedürfnissen bestimmter Gruppen von Menschen mit Behinderungen mit ergänzenden Regelungen Rechnung getragen werden; für gehörlose oder hörbehinderte Personen steht hier die Gewährleistung einer hindernisfreien Kommunikation im Vordergrund, welche eine zentrale Voraussetzung für die Gleichstellung in den in der Frage erwähnten Bereichen darstellt. Nicht vorgesehen sind im Rahmen der Teilrevision des BehiG Änderungen zur Finanzierung von Dolmetschdienstleistungen.