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23.4253 · Interpellation · 2023-09-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

2018 erhielt ein Sicherheitsunternehmen vom Flughafen Genf einen öffentlichen Auftrag (Le Courrier, 6. Dezember 2018, «Securitas und eine ihrer Tochtergesellschaften gewannen zwei Ausschreibungen – trotz höheren Preisen. Welche Rolle spielte der Sicherheitschef des Flughafens, ein gewähltes FDP-Mitglied, dabei?»).

Im August 2023 verurteilten die Justizbehörden ein Kadermitglied des Genfer Flughafens wegen Korruption. Es hatte sich herausgestellt, dass diese Person und ein Firmenchef eine Vereinbarung getroffen hatten. Die ausgezahlten Beträge belaufen sich auf 450 000 Franken.

Es ist nur schwer vorstellbar, dass die Geschäftsleitung des Unternehmens, das den Kadermitarbeiter bestochen hat, solche Beträge nicht eingeplant und diskutiert hat. Es besteht also die Gefahr, dass diese rechtswidrige Handlung einer Geschäftspraktik des Unternehmens entspricht.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  • Hat dieses Unternehmen Aufträge vom Bund oder von Unternehmen, die sich im Eigentum des Bundes befinden, erhalten?

  • Gedenkt der Bund, dieses Unternehmen von laufenden und künftigen öffentlichen Ausschreibungen auszuschliessen?

  • Welche Massnahmen wurden ergriffen, um Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Der internationale Flughafen Genf ist als Träger kantonaler Aufgaben dem Beschaffungsrecht des Kantons Genf unterstellt. Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung hat der Bund keine Handlungsmöglichkeit im Bereich des kantonalen Beschaffungsrechts. Zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Kantone und dem kantonalen Recht unterstellte Einrichtungen äussert sich der Bundesrat daher nicht. Generell sind die 2021 und 2022 von der zentralen Bundesverwaltung abgeschlossenen Verträge mit einem Wert von mindestens 50 000 Franken in den Listen der Beschaffungen ab 50 000 Franken für die Jahre 2021 und 2022 aufgeführt; diese sind abrufbar unter www.bkb.admin.ch > Die BKB > Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken > Listen der zentralen Bundesverwaltung > Verträge 2022 ab 50 000 Franken / Verträge 2021 ab 50 000 Franken. Nach dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist, kann eine Anbieterin oder eines ihrer Organe unter anderem dann von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens zum Nachteil der jeweiligen Auftraggeberin vorliegt oder Bestimmungen über die Bekämpfung der Korruption verletzt wurden. Aus denselben Gründen kann die betreffende Anbieterin oder das betreffende Organ für die Dauer von bis zu fünf Jahren von künftigen öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss liegt im Ermessen der jeweiligen Auftraggeberin und nicht des Bundesrates. Diese Bestimmungen des BöB gelten im Übrigen nur für Sachverhalte, die sich nach dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes ereignet haben. Das Antikorruptionsdispositiv der Bundesverwaltung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ist in mehreren Gesetzen und Verordnungen verankert (Strafgesetz, BöB, Bundespersonalgesetz und -verordnung). Es sind verschiedene Massnahmen und Mechanismen vorhanden, z. B. organisatorische Massnahmen, ein internes Kontrollsystem, mehrstufige Kompetenzordnungen, technische Einschränkungen sowie bestimmte Arbeits- und Ablaufprozesse (und damit verbundene Kontrollen), eine Personensicherheitsprüfung und künftig ebenfalls eine Betriebssicherheitsprüfung, die Sensibilisierung sowie die Schulung des Personals.