Ambitionen und Erfolge zur Abschaffung biodiversitätsschädigender Subventionen. Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?
23.4266 · Interpellation · 2023-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz hat sich im Rahmen von Target 18 der CBD-COP15 verpflichtet, bis 2025 Subventionen und Anreize, die für die Biodiversität schädlich sind, zu ermitteln und auf verhältnismässige, korrekte, gerechte, effektive und angemessene Weise bis 2030 abzuschaffen bzw. zu reformieren und so zum globalen Ziel einer Reduktion von jährlich mindestens $ 500 Mia. beizutragen.
Laut OECD haben zwölf europäische Staaten Studien zur Ermittlung und Beurteilung von Anreizen und Subventionen ausgearbeitet. Viele davon beschränken sich nicht auf Anreize und Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung, sondern berücksichtigen solche mit schädigender Wirkung auf die gesamte Umwelt.
Das deutsche Umweltbundesamt publizierte den Bericht «Umweltschädliche Subventionen in Deutschland» (2016, 2021), das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft 2021 den Bericht «Umweltschädliche Subventionen in Deutschland: Fokus Biodiversität». Das italienische Ministerio dell’Ambiente e della Sicurezza Energetica bezieht im alljährlichen «Catalogo dei sussidi ambientalmente dannosi e dei sussidi ambientalmente favorevoli» nicht nur die umweltschädlichen, sondern auch die umweltfreundlichen Subventionen ein, seit 2017. Fünf Subventionen für fossile Brennstoffe wurden bereits abgeschafft, wodurch schädliche Auswirkungen in der Höhe von Euro 105,9 Mio. pro Jahr vermieden wurden. Die französischen Ministères Écologie Énergie Territoires gaben mehrere Berichte heraus, jüngst den «Rapport sur l’impact environnemental du budget de l’État» (2022).
1. Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Berichten? Wenn ja, wie beurteilt er sie? Wenn nein, wann informiert er sich, was unsere Nachbarstaaten machen?
2. Wo sieht er die Schweiz bezüglich der Zielerreichung von Target 18 der CBD-COP15, insbesondere auch im Vergleich zu den genannten Staaten?
3. Welche Konzepte aus anderen Ländern erweisen sich als erfolgreich? Bezieht der Bundesrat diese in seine Gesamtevaluation zu den Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung bis 2024 ein? Wenn nein, warum nicht?
4. Plant er eine Ausweitung seiner Bemühungen auf sämtliche Anreize und Subventionen mit schädlicher Wirkung auf die Umwelt? Wenn nein, warum?
5. Italien veröffentlicht jährlich einen Bericht zu den umweltschädlichen und umweltfreundlichen Subventionen und erlaubt dadurch eine laufende Erfolgskontrolle – erwägt der Bundesrat ähnliche Schritte?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Der Bundesrat hat Kenntnis von diesen Berichten. Sie liefern nützliches Anschauungsmaterial; die Bundesverwaltung bezieht sie in die eigenen Arbeiten ein. Fachleute mehrere Bundesämter standen bereits im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus diesen Ländern. 2) Die Schweiz gehört zusammen mit den genannten Ländern global gesehen zu jenen Ländern, welche bezüglich der Analysearbeiten vergleichsweise weit fortgeschritten sind: Aufbauend auf einem breiten Grundlagenbericht der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer Vorstudie jene Subventionen identifiziert, welche das grösste Reformpotenzial aufweisen. Basierend auf dieser Vorstudie hat der Bundesrat die Bundesverwaltung am 3. Juni 2022 beauftragt, die Wirkung von acht Instrumenten vertieft zu untersuchen. Diese Vertiefungen laufen derzeit. 3) Angesichts der noch laufenden Arbeiten kann aktuell nicht beurteilt werden, welche Konzepte sich als erfolgreich erweisen werden. Die OECD hat 23 Studien zu biodiversitäts- und umweltschädlichen Auswirkungen von Subventionen u.a. aus 12 europäischen Ländern und der EU ausgewertet. Daraus hat sie allgemeine Empfehlungen hergeleitet. 4 und 5) Im Rahmen des laufenden Projekts ist keine thematische Ausweitung vorgesehen. Hingegen werden in der Schweiz bestehende Subventionen alle sechs Jahre einer Subventionsüberprüfung unterzogen. Der entsprechende Fragebogen enthält seit 2022 auch Leitfragen zu gegensätzlichen öffentlichen Interessen sowie zu Marktverzerrungen und negativen Externalitäten. Dies schliesst sämtliche Umweltwirkungen ein. Darüber hinaus gibt es gezielte Vertiefungen – zum Beispiel im Rahmen der Biodiversitäts- oder Klimapolitik. Der Bundesrat sieht in einer jährlichen Berichterstattung keinen Mehrwert.