23.4275 · Postulat · 2023-09-29
Departement des Innern
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, wie eine überkantonale Gesundheitsregion, z. B. die ganze Westschweiz, aussehen könnte, und welche Vorteile sich daraus ergeben würden. Das Projekt soll eine interkantonale Planung des stationären und ambulanten Angebots vorsehen. Ausserdem soll im Rahmen des Projekts geprüft werden, ob es sinnvoll wäre vorzusehen, dass es in der Westschweiz anstelle der heutigen Einrichtungen künftig nur noch ein Universitätsspital gibt, das jedoch über mehrere Standorte verfügt und auch für die Ausbildung zuständig ist. Schliesslich sollen auch die Gesetzesanpassungen vorgestellt werden, die für die Umsetzung dieser Ziele notwendig sind.
Begründung
Die Entwicklung der Gesundheitskosten und der Prämien ist dramatisch. Nun braucht es mutige Reformen. Die Westschweiz trifft es besonders, 2024 fallen hier die Prämienerhöhungen schweizweit am höchsten aus und werden auch die Prämien in der Folge am höchsten sein._
Viele Expertinnen und Experten stimmen überein, dass die kantonale Planung unerwünschterweise einer Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und einer Kostensenkung hinderlich ist. Bei zwei Universitätsspitälern, die nur wenige Dutzend Kilometer auseinander liegen, und mehreren Spitälern für eine Gesamtbevölkerung von etwas mehr als zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohner scheinen Skaleneffekte sowohl wünschenswert als auch möglich. Dabei können gleichzeitig die Qualität der Gesundheitsversorgung und der Zugang dazu verbessert werden.
Mit diesem Postulat beauftrage ich den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, wie eine zukünftige Westschweizer Gesundheitsregion aussehen könnte mit einem einzigen Universitätsspital, das, um das ganze Gebiet abzudecken, über mehrere Standorte verfügt und deren Verwaltung sich dem Modell der Fachhochschulen oder der Eidgenössischen Technischen Hochschulen orientiert, wobei alle Akteure des Gesundheitssystems miteinbezogen werden sollen.
Im Bericht soll der Fokus auf eine effizientere Gestaltung der Gesundheitsversorgung und der Verwaltung gelegt werden – dies für eine grössere Qualität und höhere Kosteneinsparungen.
Daher wird der Bundesrat aufgefordert darzulegen, welche rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, damit dieses Projekt von den betroffenen Kantonen umgesetzt werden kann.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat wies bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 20.4093 Mäder "Mit maximal sechs Gesundheitsregionen die Koordination fördern und Überkapazitäten abbauen" darauf hin, dass das Potenzial für die Gestaltung einer wirtschaftlicheren und qualitativ besseren Spitallandschaft durch eine erhöhte Koordination der kantonalen Planungen noch nicht ausgeschöpft ist. Nach Ansicht des Bundesrates besteht hier noch ein Optimierungspotential. Zu beachten ist dabei die verfassungsmässige Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen, wonach die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind. Auch betreffend der Universitätsspitäler ist die Prüfung der Möglichkeit eines einzigen gemeinsamen Universitätsspital in der Romandie mit mehreren Standorten in erster Linie Sache der Kantone (aufgrund der verfassungsmässigen Zuständigkeiten) und der Universitätsspitäler selber. Aus diesem Grund fällt auch gemäss Artikel 49 Absatz 3 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) die universitäre Lehre und Forschung explizit aus dem Regelungs- und Finanzierungsbereich des KVG. Weiter wies der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 21.4439 Wyss "Interkantonale bedarfsgerechte Spitalplanung" darauf hin, dass er mit Änderung vom 23. Juni 2021 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) die Kriterien für die Spitalplanung weiter vereinheitlicht hat und somit in seinem Kompetenzbereich bereits aktiv geworden ist. Die Kantone sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, bei der Spitalplanung das Potenzial der Konzentration von Leistungen nicht nur auf kantonaler Ebene, sondern auch über die Kantonsgrenzen hinaus zu beachten. Die Umsetzung der Verodnungsänderung durch die Kantone sollte zuerst beobachtet werden. Schliesslich wurde das Postulats 19.3423 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats "Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien" überwiesen. Der Bundesrat wird in diesem Rahmen die Potentiale periodisch entwickelter Modelle und längerfristiger Szenarien prüfen. Dabei sollen die realen Patientenströme bzw. Versorgungsregionen berücksichtigt werden. Die Resultate des Postulatsberichts sind abzuwarten, bevor allfällige weitere Berichte in Auftrag gegeben werden sollen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.