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Lancierung neuer nationaler Forschungsschwerpunkte im Bereich Klima, Energie und Biodiversität

23.4297 · Motion · 2023-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen oder mehrere nationale Forschungsschwerpunkte im Bereich Klima, Energie und Biodiversität zu lancieren. Der Bundesrat und das WBF sollen dafür Gesuchen aus diesen Themenbereichen bei der forschungspolitischen Prüfung und in der Schlussauswahl eine besondere Priorität beimessen.

Begründung

Ende 2023 startet das Auswahlverfahren für eine neue Serie nationaler Forschungsschwerpunkte (NFS), welche voraussichtlich per Anfang 2026 ihre Aktivitäten aufnehmen sollen. Nationale Forschungsschwerpunkte sind langfristig angelegte Forschungsvorhaben zu Themen von strategischer Bedeutung für die Schweiz. Sie dienen, u.a. durch den Aufbau neuer Professuren und dem Fokus auf die Nachwuchsförderung, der langfristigen Struktur- und Schwerpunktbildung der Schweizer Forschungslandschaft.
Die Bewältigung der Klima- und der Biodiversitätskrise sowie der Energiewende zählen zu den grössten Herausforderungen unserer Zeit. Die Bedeutung dieser Themenbereiche wird für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die die Politik und auch für die Wissenschaft über die nächsten Jahrzehnte weiter zunehmen, wenn die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich Klima (Pariser Klimaabkommen), Nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) und Biodiversität (Biodiversitätsrahmenwerk von Kunming - Montreal) erfüllen will.
Als global bedeutsamer Forschungsplatz kann die Schweiz einiges zur Erarbeitung des dafür notwendigen Grundlagen- ­und Handlungswissens beitragen. Doch dafür ist ein weiterer Strukturaufbau sowie eine umfassende Nachwuchsförderung in den relevanten Fachbereichen an den Schweizer Hochschulen und Forschungseinrichtungen notwendig. Um dies sicherzustellen, soll der Bundesrat bei der anstehenden NFS-Auswahl Gesuchen, welche zur Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise sowie zur Energiewende beitragen, eine besondere Priorität beimessen. Da die NFS jeweils einen starken Fokus auf den Wissens- und Technologietransfer haben, trägt der Bundesrat damit auch zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft in wichtigen Zukunftsbereichen bei.
Die Gesuchseingabe für die neuen NFS erfolgt bottom-up. Der Bundesrat und das WBF sollen deshalb bei der forschungspolitischen Bewertung und im Auswahlverfahren Gesuche, welche einen Schwerpunkt auf die Bereiche Klima, Energie oder Biodiversität legen, eine besondere Priorität beimessen (wie sie dies bereits bei der 5. Serie mit dem Priorisierung von Digitalisierungsthemen getan haben).

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin, dass der Wissenschaft eine zentrale Rolle zur Erreichung der Klima-, Energie- und Biodiversitätsziele zukommt. Im Unterschied zu anderen Ländern verzichtet der Bund jedoch weitgehend auf eine übergeordnete thematische Steuerung der Forschung. Dies ermöglicht eine hohe Autonomie der Akteure der Wissenschaft und geht einher mit einer bottom-up organisierten, auf Exzellenz ausgerichtete Förderpraxis.Die Auswahl neuer Nationaler Forschungsschwerpunkte (NFS) untersteht einem strikt geregelten Verfahren (vgl. Artikel 13 der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung [V-FIFG; SR 420.11] und Artikel 7–10 der Verordnung des WBF zur Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung [V-FIFG-WBF; SR 420.111]). Dabei handelt es sich um einen zweistufigen Prozess. In der ersten Phase obliegt es dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), die eingehenden Forschungsgesuche aus wissenschaftlicher und struktureller Sicht zu prüfen. In der zweiten Phase folgt unter der Federführung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die abschliessende forschungspolitische Prüfung der vom SNF zur Durchführung empfohlenen Vorhaben (Shortlist). Dabei ist eines der Auswahlkriterien die Übereinstimmung eines NFS-Vorhabens mit den Zielen der Forschungspolitik des Bundes. Die Nachhaltigkeit ist als eines der Transversalthemen in der BFI Botschaft 2021-2024 verankert. Dies ist auch für die nächste BFI-Periode 2025-2028 so vorgesehen. Das Thema gehört damit auch zu den Kriterien für die Auswahl der NFS. Das Eidgenössische Departement für Wissenschaft, Bildung und Forschung (WBF) wird – nach dem oben genannten Prozess sowie der Konsultation des Schweizerischen Wissenschaftsrats (Gesamtbewertung der Vorhaben) und der Innosuisse (Bedeutung der Vorhaben für die Innovationsförderung) - Anfang 2026 über die Lancierung neuer NFS entscheiden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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