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23.4313 · Postulat · 2023-10-10

Justiz- und Polizeidepartement

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, welche Möglichkeiten die Schweiz hat, um die Hamas als terroristische Organisation zu verbieten. Er soll im Bericht die völkerrechtlichen und nationalrechtlichen Möglichkeiten darlegen, inkl. der Darlegung, ob und wie die Schweiz eigenständige Sanktionen gegen die Hamas ergreifen könnte sowie der Sicherstellung, dass die Hamas nicht aus der Schweiz finanziell unterstützt wird bzw. das Schweizer Finanzsystem nutzt. Der Bericht soll ebenfalls die Möglichkeit beleuchten, in welcher Form die Schweiz sich bei den Vereinigten Nationen (UNO Sicherheitsrat) umgehend dafür einsetzt, dass die Hamas als verbotene Gruppierung qualifiziert wird.

Auch soll im Bericht dargelegt werden, welche Konsequenzen aus der Einstufung der Hamas als terroristische Organisation für die Schweiz resultieren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2023 die Task Force Naher Osten unter der Leitung des EDA und in Zusammenarbeit mit EJPD und VBS beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot der Hamas zu prüfen. Er hat am 22. November 2023 in Kenntnis der Analyse beschlossen, gestützt auf ein eigenständiges Gesetz ein Organisationsverbot gegen die Hamas zu erlassen. Er nimmt damit die Aufträge aus den gleichlautenden Motionen beider SiK (23.4312; 23.4329) auf und wird eine Botschaft an das Parlament verabschieden. Ein zusätzlicher Postulatsbericht erübrigt sich somit.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.