Lexipedia

23.468 · Parlamentarische Initiative · 2023-09-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesversammlung wird eingeladen, durch Änderung der Bundesverfassung die Einführung einer Einreiseabgabe für Ausländerinnen und Ausländer umzusetzen.

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 133a

1 Der Bund erhebt von volljährigen Ausländerinnen und Ausländern, die in die Schweiz einreisen, pauschal pro Einreise eine Abgabe von fünfundzwanzig Franken unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip. Der Ertrag fliesst in die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

2 Von der Einreiseabgabe ausgenommen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnsitz innerhalb eines dreissig-Kilometer-Radius von der Schweizer Grenze haben. Das Gesetz kann weitere Ausnahmen vorsehen.

Art. 197 Ziff. 15

15. Übergangsbestimmungen zu Art. 133a

1 Erachtet der Bundesrat Art. 133a als unvereinbar mit einem internationalen Abkommen, verhandelt er die entsprechenden Bestimmungen dieses Abkommens neu. Gelingt dies innerhalb eines Jahres seit Annahme von Art. 133a durch Volk und Stände nicht, kündigt die Schweiz dieses Abkommen auf den nächstmöglichen Termin.

2 Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Art. 133a durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

II

1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Begründung

Viele Tourismus-Hotspots kämpfen mit den Auswirkungen von Overtourism. Dieser entsteht, wenn der stark zunehmende Tourismus angesichts des begrenzten Raumes zu zunehmenden Konflikten führt. Als Massnahmen gegen den Overtourismus werden gemeinhin die Kontingentierung, Verbote, Preise, Gebühren und Steuern genannt. So hat das Land Bhutan im Juli 2022 seine Tourismusabgabe (Sustainable Development Fee, SDF) auf USD 200 pro Tag erhöht. Seit Oktober 2019 erhebt Neuseeland eine bei der Einreise fällige Abgabe in der Höhe von 35 Neuseeland-Dollar. Und Kroatien führt ab kommendem Jahr eine Öko-Gebühr, die sogar von Tagesbesuchern zu entrichten ist, ein.

Am Montag, 25. September 2023 titelt der Blick: «Ohne Kontingentierung scheitert der Tourismus.» Im rubrizierten Artikel schlägt Globetrotter-CEO André Lüthi Alarm: Der Tourismus fresse sich selber auf und eine «Rückbesinnung auf Qualität – und damit verbunden strenge Massnahmen» seien notwendig. Konkret fordert André Lüthi Höchstzahlen und Kontingente für Tourismus-Hotspots. Dies würde bedeuten, dass Schweizerinnen und Schweizer, die beispielsweise spontan das Dorf Lauterbrunnen BE oder die Stadt Luzern LU besuchen möchten, dies nicht mehr könnten – im Gegensatz zu Ausländerinnen und Ausländern, die Monate im voraus ein entsprechendes Kontingent gelöst haben.

Gleichzeitig sind überfüllte Züge und endlose Staus in der Schweiz mittlerweile an der Tagesordnung. Auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz verschwendet die Schweizer Bevölkerung jedes Jahr 35'000 Stunden im Stau. Alleine zwischen 2010 und 2019 hat sich die Anzahl Staustunden auf den Nationalstrassen beinahe verdoppelt – vor allem wegen Verkehrsüberlastungen. Überprozentual für diesen starken Anstieg der Staustunden verantwortlich ist die immer grössere Anzahl von ausländischen Fahrzeugen auf den Schweizer Strassen.

Das sonst schon hohe Verkehrsaufkommen erreicht besonders in den Monaten Juli und August auf der Nord-Süd-Achse solche Spitzenwerte, dass links-progressive Parlamentarier aus allen Parteien ausser der SVP die Wiedereinführung von Strassen- und Wegzöllen für den Nord-Süd-Transit verlangen (23.3612, 23.3611, 23.3610). Eine solche Maut würde alle Schweizerinnen und Schweizer treffen und wäre vor allem für die Tessinerinnen und Tessiner höchst diskriminierend.

Die Erhebung einer pauschalen Einreiseabgabe von volljährigen Ausländerinnen und Ausländern von fünfundzwanzig Franken unabhängig des Kostenanlastungsprinzips wäre für Touristen finanziell verkraftbar, da dies pro Person weniger als drei Prozent der durchschnittlichen Übernachtungskosten für einen fünftägigen Aufenthalt in der Schweiz ausmachen würde. Eine solche Abgabe für volljährige Ausländerinnen und Ausländer würde zu weniger Transitverkehr als auch zu weniger Overtourism in den Tourismus-Hotspots führen. Gleichzeitig würde sie im Tourismus – wie von André Lüthi gefordert – zu mehr Qualität statt Quantität führen. Schliesslich würde die Zweckbestimmung der AHV-Finanzierung gleichzeitig einen Beitrag zur Sanierung unserer wichtigsten Sozialversicherung leisten.

Einreiseabgabe für Ausländerinnen und Ausländer | Lexipedia | Lexipedia