23.7265 · Fragestunde. Frage · 2023-03-08
Parlament
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort auf die Frage 23.7122 betreffend geschlechtergerechte Sprache beim Bund, wird darauf aufmerksam gemacht, dass Artikel 5 Absatz 2 des Sprachengesetzes (SpG) vorsieht, dass die Bundesbehörden die Amtssprachen in ihrer Standardform verwenden.
- Wie steht es mit parlamentarischen Vorstössen in "inklusiver Sprache", wie zum Beispiel Fragen für die Fragestunde?
- Ist eine Kontrolle vorgesehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Abfassung und Formulierung von parlamentarischen Vorstössen und Fragen für die Fragestunde liegt in der Verantwortung der Ratsmitglieder. Diese Texte werden bei der Einreichung nur auf ihre formale Rechtmässigkeit überprüft (Art. 23 des Geschäftsreglements des Nationalrates).
Die Bearbeitung der Vorstösse durch die Parlamentsdienste im Hinblick auf die Beratung im Parlament hingegen erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, auf welche die Bundeskanzlei in ihrer Antwort auf die Frage 23.7122 hingewiesen hat. Sie betrifft die Titel der parlamentarischen Vorstösse, die gemäss den redaktionellen Vorgaben überprüft und geändert werden - auch in der Geschäftsdatenbank Curia Vista im Hinblick auf die Behandlung in den Räten. Diese Titel sind auf den Sessionsprogrammen, Tagesordnungen und weiteren Arbeitspapieren zu finden und ermöglichen - wenn sie einheitlichen Kriterien entsprechen -, namentlich eine effizientere Suche in den Datenbanken.
Gemäss den Weisungen der Bundeskanzlei werden bei der Übersetzung von Vorstössen unerlaubte typografische Zeichen (z. B. * oder :) im übersetzten Text nicht übernommen.
Titel und Text der Fragen für die Fragestunde jedoch werden in Curia weder überprüft noch geändert. Nur deren Titel wird, sofern er unerlaubte typografische Zeichen enthält, bei der Aufnahme ins Amtliche Bulletin nach der Sitzung geändert.
Die von den Parlamentsdiensten für die parlamentarischen Organe verfassten Texte halten sich ebenfalls an die oben genannten Vorgaben, und alternative Schreibweisen sind nicht erlaubt.