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23.7396 · Fragestunde. Frage · 2023-06-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bevor Nützlinge in der Schweiz zugelassen werden, prüft Agroscope deren Umweltrisiken. Zudem gilt seit 1986 eine Registrierungspflicht für Betriebe, die Nützlinge aussetzen. Bei Hummeln hingegen gibt es keinerlei Vorgaben, obwohl jedes Jahr rund 20 Tonnen Hummeln, v.a. für Bestäubung in Gewächshäusern importiert werden.

Wie schätzt der Bundesrat das Risiko für die einheimische Hummelpopulation durch genetische Vermischung mit importierten Hummeln ein und warum ist keine Risikoprüfung notwendig?

Stellungnahme des Bundesrates

Gelangen gezüchtete Hummeln in die freie Umwelt, können sie sich mit wilden Hummeln kreuzen und die genetische Vielfalt der wilden Populationen verringern. Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der einheimischen Hummelpopulationen bieten eine Alternative zur Zucht und sind in der Wirkung nachhaltiger.