23.7481 · Fragestunde. Frage · 2023-09-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
An ihrer Sitzung vom 5. Juli 2023 hat sich die nationalrätliche Gesundheitskommission über die geplanten Anpassungen der KVV und der KLV zu den Arzneimittelmassnahmen informieren lassen und hat klare Anpassungsempfehlungen dazu an den Bundesrat formuliert, welche die Versorgungssicherheit mit Medikamenten verbessern.
Wird der Bundesrat diesen Empfehlungen vollumfänglich Folge leisten?
Wenn nicht in welchen Punkten und weshalb soll davon abgewichen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Auf Empfehlung der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit von National- und Ständerat wurden die Akteure zu vier Rundtischgesprächen in Bezug auf die Einzelfallvergütung und zu einem weiteren Gespräch zu den übrigen Massnahmen eingeladen. Dabei zeigte sich, dass ein grossmehrheitlich getragener Kompromiss gefunden werden konnte. Es wurden insbesondere bei der Einzelfallvergütung massgebliche Anpassungen vorgenommen und die umstrittenen Massnahmen zur Preisfestsetzung bei den Originalpräparaten wurden zurückgestellt. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die SGK-S die Vorlage ohne Antrag unterstützt und dass die SGK-N die Vorlage mit drei Anträgen unterstützt. Der Bundesrat wird selbstverständlich die Stellungnahmen der beiden Kommissionen im Rahmen der Entscheidfindung berücksichtigen, kann sich jedoch nicht vorab dazu äussern.