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23.7574 · Fragestunde. Frage · 2023-09-13

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Den Mitgliedverbänden von Swiss Olympic wurden harte Massnahmen angedroht, falls die Quotenvorgaben für weibliche Funktionärinnen (Vorstandsmitglieder, Trainerinnen, Athletenbetreuerinnen) nicht erfüllt werden.

Wie ist es zu rechtfertigen, dass bei Nichterreichen der Mindestquoten die finanzielle Unterstützung gekürzt und damit die hervorragenden Leistungen von Schweizer Sportlerinnen und Sportlern bewusst gefährdet werden?

Wird damit nicht das Milizsystem torpediert?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Sportförderungsverordnung beinhaltet u. a. Vorgaben für eine zeitgemässe Verwaltungsführung von Sportorganisationen. So müssen beispielsweise die nationalen Verbände ab Anfang 2025 in ihren Leitungsgremien eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, nämlich je mindestens 40 Prozent sicherstellen. Die Prüfung zur Einhaltung der Vorgaben muss gemäss Artikel 72d Absatz 2 der Sportförderungsverordnung den unterschiedlichen Strukturen der Sportorganisationen und dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Eine Kürzung von Bundesbeiträgen kommt dann in Frage, wenn eine Sportorganisation keine ernsthaften Massnahmen zur Erreichung der Quote ergreift oder sich Massnahmen gänzlich verweigert. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass auch die genannten Gouvernanz-Vorgaben wesentlich zum Schutz von Athletinnen und Athleten beitragen, ohne dabei deren Leistungen zu beeinträchtigen oder die Sportorganisationen in ihrer Existenz zu gefährden. Diese Vorgaben berücksichtigen das Milizsystem im Sport und orientieren sich an der gesellschaftlichen Realität.