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23.7831 · Fragestunde. Frage · 2023-12-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bei der Umsetzung der Motion 22.3377 stützt sich der Bundesrat auf eine Bass-Studie.
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dort im Résumé vom 7.11.2022 von einem Abzug von 17% plus zusätzlich (und nicht abzüglich) individuellen Faktoren wie Teilzeit die Rede ist («Neben einem Fixabzug bei den Tabellenmedianlöhnen von 17% sollten daher zum Ausgleich dieser strukturellen Faktoren noch individuelle Abzüge möglich sein. – (….) z.B. Alter, Teilzeit, Branchenerfahrung, Ausbildungsniveau»)?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Studie BASS vom 8. Januar 2021 basiert auf der Methode der Bemessung des Invaliditätsgrades mit verschiedenen leidensbedingten Abzügen, die vor dem 1. Januar 2022 angewendet worden ist. Die seit dem 1. Januar 2022 anwendbare Methode berücksichtigt ebenfalls die in der Studie aufgeführten Faktoren wie Alter oder Ausbildungsniveau im Rahmen der funktionellen Leistungsfähigkeit, der Parallelisierung und dem Pauschalabzug von 10 Prozent für Teilzeitarbeit bei Tabellenlöhnen. Der Bundesrat hat in Kenntnis all dieser Elemente zusätzlich auf den 1. Januar 2024 einen Pauschalabzug von 10 Prozent bei der Anwendung von Tabellenlöhnen eingeführt.

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