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Unterstützung der Schweiz für die armenische Bevölkerung angesichts des Bergkarabach-Konflikts

24.3006 · Postulat · 2024-01-30

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, was die Schweiz unternehmen kann, um die armenische Bevölkerung aufgrund des Bergkarabach-Konfliks zu unterstützen. Dabei soll er insbesondere prüfen, wie die Schweiz auf die Freilassung der armenischen Kriegsgefangenen in Aserbaidschan und auf Sicherheitsgarantien für die in Bergkarabach verbliebenen Armenierinnen und Armenier hinwirken kann. Zudem ist eine Unterstützung der über 100 000 Armenierinnen und Armenier anzustreben, welche nach Armenien haben flüchten müssen und sich nun in einer schwierigen Situation mit wenig internationaler Hilfe befinden.

Mit der Einreichung des Postulats hat die Kommission der Petition 20.2024 "Comité Suisse-Karabagh. Recht auf Leben und Selbstbestimmung für die Armenier in Bergkarabach" Folge gegeben.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz ist seit langem im Südkaukasus präsent, wo verschiedene Instrumente der Aussenpolitik, auch der internationalen Zusammenarbeit, zum Einsatz kommen. Sie finanziert zudem das Mandat und die Operationen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Armenien und Aserbaidschan, das sich unter anderem mit der Frage der Gefangenen befasst und den dort Zurückgebliebenen Unterstützung bietet. Der Bundesrat ist bereit, einen Bericht vorzulegen, der sich auf die gegenwärtigen und künftigen Aktivitäten der Schweiz in der Region konzentriert.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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